Denn der Bund hat den Ländern gegenüber beim Abschluss der Grundversorgungsvereinbarung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Aussicht gestellt, dass die Zahl an Asylwerbern durch den EU-Beitritt der östlichen Nachbarstaaten Österreichs sinken wird.
Da in der 15a-Grundversorgungsvereinbarung ein Bund-Länder-Koordinationsrat vorgesehen ist, welcher auch für die partnerschaftliche Problemlösung, die sich aus aktuellen Anlassfällen, der Auslegung der Vereinbarung, der Kostenrechnung sowie auf Grund außergewöhnlicher Ereignisse ergibt, zuständig ist, hat Landesrat Erich Schwärzler in einem Brief an das Innenministerium dessen baldmögliche Einberufung gefordert.
Hierbei verlangt Landesrat Schwärzler vom Bund auch eine klare Vorgangsweise gegen straffällige Asylwerber unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. “Straffällige Asylanten müssen aus der Asylwarteschlange herausgenommen und die Entscheidung über ihren Asylantrag in einem Schnellverfahren herbeigeführt werden. Um nicht alle Asylwerber pauschal zu verdächtigen, muss über die Straffälligen auch zum Schutz der heimischen Bevölkerung eine rasche Entscheidung getroffen werden”, so Landesrat Erich Schwärzler.
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