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Asyl: Zwei Anträge auf Bleiberecht in Vorarlberg

Schwarzach - Vorarlberg hat in den vergangenen Monaten in zwei Fällen einen Antrag auf Bleiberecht an den Bund gestellt. Weitere Fälle stünden derzeit für die dafür eigens im Oktober eingerichtete Kommission nicht zur Entscheidung an, sagte Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler.

Schwärzler betonte, dass die Asyl-Verfahren zunächst abgeschlossen sein müssen, bevor sich die Kommission damit befassen könne. Zwei Fälle habe man zurückgestellt, weil die Verfahren noch am Laufen seien.

In der Steiermark ist in fünf Fällen eine Empfehlung auf Gewährung eines humanitären Aufenthaltstitels an Bundesminister Günther Platter (V) weitergeleitet worden, die allerdings noch nicht offiziell als positiv erledigt gelten. Wie es aus dem Büro von Landeshauptmann Franz Voves (S) heißt, seien weitere 25 Fälle – Familien und Einzelpersonen – noch in Prüfung, wobei aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes davon ausgegangen wird, dass ein Antrag auf einen humanitären Aufenthaltstitel von der BH gestellt und vom Landeshauptmann befürwortet wird.

In den 25 Fällen wurde das Ministerium auch ersucht, „keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ zu setzen. Die Prüfungen sollen in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.

Zumal nur Fälle vorgelegt werden können, in denen das Asylverfahren bereits negativ beendet worden ist, gebe es laut Voves-Büroleitern Brigitte Scherz noch 60 Fälle von mehrere Jahre in der Steiermark wohnhaften Familien, die quasi in der Pipeline sind. Aus diesem Kreis sei mit weiteren Anträgen im Sinne des Bleiberechts zu rechnen.

Unter den derzeit in Prüfung befindlichen Fällen ist auch jener einer 34-jährigen allein stehenden Frau aus Serbien, die seit elf Jahren in der Steiermark lebt und der nach negativem Asylverfahren theoretisch auch zur Abschiebung ansteht. „In diesem Fall wird es sicher auch einen Antrag bzw. eine Empfehlung von uns an das Ministerium geben“, erklärte Scherz im APA-Gespräch.

In der Polizeiabteilung des Landes Oberösterreich liegen derzeit rund 20 Fälle, die an das Innenministerium weitergeleitet werden. Der oberösterreichische Soziallandesrat Josef Ackerl (S) stellte dazu fest, es würden laufend Fälle gesammelt und regelmäßig der Landesregierung vorgelegt. Die Prüfung der Fälle durch die Behörden dauere länger, weil sie angewiesen seien, genau zu prüfen. Das geschehe im Interesse der Betroffenen. Es sollten möglichst vollständige und richtige Unterlagen nach Wien geliefert werden. Deshalb seien derzeit noch etwa 60 bis 70 Fälle bei den Bezirkshauptmannschaften in Bearbeitung.

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