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Asyl-Lehrling darf bleiben: Kickl wettert gegen Medien

Laut Kickl lasse das Innenministerium die Medien über Abschiebungen entscheiden.
Laut Kickl lasse das Innenministerium die Medien über Abschiebungen entscheiden. ©APA/LUKAS HUTER
Ein Lehrling aus Schladming sollte aufgrund eines negativen Asylbescheids abgeschoben werden. Dass nun ein neuerliches Asylverfahren eingeleitet wurde, ist für Herbert Kickl unverständlich.

Der Fall Hossein K. sorgte in den letzten Tagen für mediales Interesse. Der 20-jährige Afghane, der in Schladming eine Lehre zum Betriebstechniker absolviert, sollte nach einem negativen Asylbescheid durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nach Afghanistan abgeschoben werden. Bereits seit 2015 lebt der junge Mann in Schladming, demnächst will er zum Christentum konvertieren.

Negativer Bescheid: Asylwerber in Lehre sollte abgeschoben werden

Sein Asylverfahren wurde laut BFA in zweiter Instanz (Bundesverwaltungsgericht) rechtskräftig negativ entschieden, ebenso war eine Revision durch das Höchstgericht (Verwaltungsgerichtshof) zurückgewiesen worden.

Am 7. November wurde Hossein K. in Schubhaft genommen, danach stellte er einen sogenannten Folgeantrag, der genehmigt wurde. "Die Prüfung des Folgeantrags des Herrn Hossein K. hat die Notwendigkeit weiterer Ermittlungsschritte ergeben", informierte das BFA in einer Aussendung.

Kickl empört: "Da kann man sich das Asylverfahren gleich sparen"

Mittlerweile wurde der 20-Jährige wieder aus der Schubhaft entlassen und befindet sich auf freiem Fuß. Herbert Kickl sieht darin eine "klare Fehlentscheidung". Er prangert in einer Aussendung die Medien an, denn das Innenministerium lasse diese darüber entscheiden, wer Asyl bekomme und wer nicht.

"Wer sich medienwirksame Unterstützung organisieren kann, wird trotz rechtskräftig negativen Bescheids nicht abgeschoben. Es gibt wieder gleich und gleicher. Da kann man sich das Asylverfahren gleich sparen", so der FPÖ-Klubobmann.

(Red)

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