Das Bleiberecht habe nichts mit Zuwanderung zu tun, weil es ohnehin nur für Gutintegrierte und Unbescholtene in Frage komme, widersprach Berger laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg der Argumentation von Innenminister Günther Platter (V).
Es müsse eine objektive Überprüfung stattfinden, dass es nicht nur eine rein individuelle Entscheidung des Innenministeriums sein kann, ob sie gerade gut gelaunt sind und den humanitären Aufenthalt geben oder nicht geben, meinte die Justizministerin in dem Rundfunkbericht. Hier müsse eine Objektivierung des Verfahrens erreicht werden. Sie sei aber gegen ein generelles Bleiberecht, im Sinn, dass automatisch jeder der fünf Jahre da ist ein solches Recht bekomme.
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