Gleichzeitig versprach das Verkehrsministerium klare Regelungen für den Schutz der Anrainer vor Lärm. Eine diesbezügliche Verordnung kam am Montag in Begutachtung.
Neuregelung für Bau- und Betriebslärm
“Bisher gab es keine Verordnung für Lärmimmissionen in der Bauphase”, berichtete Ursula Zechner, zuständige Sektionsleiterin im Ministerium. “Zum Schutz vor unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Lärmimmissionen” seien nun Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf den Bau- und Betriebslärm vorgesehen. Die Verordnung enthält laut Zechner unterschiedliche Grenzwerte für Bau- und Betriebsphasen und beispielsweise auch für Tag- und Nachtstunden. Auch etwaige Maßnahmen, die bei einem Projekt in Bezug auf den Lärmschutz zu treffen sind, würden dadurch geregelt, erläuterte die Sektionschefin. Die Begutachtungsfrist läuft bis Ende Juli, in Kraft treten soll die Verordnung dann Ende August.
Asfinag saniert bestehendes Straßennetz
Die Investitionen in bestehende Netze werden von durchschnittlich 320 auf 460 Millionen Euro pro Jahr erhöht, kündigte Asfinag-Finanzvorstand Klaus Schierhackl an. Ziel sei es, das Bestandsnetz zu erhalten und zu sanieren.
Bei den geplanten Neubaustrecken geht Alois Schedl, Vorstand der Asfinag, davon aus, dass durch die neue “Immissionsschutzverordnung Lärm” rechtliche Fragezeichen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgeräumt werden. Die Asfinag hofft noch heuer auf Grünes Licht für den Bau der Fürstenfelder Schnellstraße (S7), der Wiener S1 zwischen Schwechat und Süßenbrunn sowie der Linzer A26.
(APA/Red)
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