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Ärztekammer will wieder telefonische Krankschreibung

Die Ärztekammer will wieder telefonische Krankschreibungen.
Die Ärztekammer will wieder telefonische Krankschreibungen. ©APA
Die Ärztekammer fordert eine rasche Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung.

Vizepräsident Johannes Steinhart begründete die Forderung am Montag in einer Aussendung damit, dass mit der vierten Welle der Corona-Pandemie auch die Infektionsgefahr in den Ordinationen wieder steige.

Ansteckungsgefahr in Wartezimmern

"Etwa 40 Prozent der Menschen in Österreich sind ungeimpft. In Kombination mit der hochansteckenden Delta-Variante ist damit das Risiko, dass sich Patientinnen und Patienten in Wartezimmern gegenseitig anstecken, extrem hoch", erklärt Steinhart. Um dem entgegenzuhalten, habe sich die telefonische Krankschreibung während des bisherigen Pandemieverlaufs "bestens bewährt".

Steinhart fordert daher, dass "alle symptomatischen Personen, die potenziell Corona haben könnten, wieder telefonisch krankgeschrieben werden können". Dies sei "absolut notwendig, um die Ordinationen mit dem dort arbeitenden Gesundheitspersonal sowie die anderen Patientinnen und Patienten bestmöglich zu schützen".

Telefonische Krankmeldung bei Covid-Verdacht

Die Möglichkeit, sich telefonisch beim Arzt krankschreiben zu lassen, war mit der Aufhebung zahlreicher Corona-Beschränkungen mit Ende Juni ausgelaufen.

Die ÖGK betonte aber, dass die telefonische Krankschreibung von "symptomatischen Personen, die potenziell Corona haben könnten, immer möglich war und nach wie vor möglich ist". Bis auf Widerruf können Personen, die als COVID-19-Verdachtsfall gelten und Krankheitssymptome aufweisen, "ohne persönlichen Ordinationsbesuch auf Basis einer telemedizinischen Begutachtung arbeitsunfähig gemeldet werden", hieß es in einer Stellungnahme der Gesundheitskasse gegenüber der APA.

Und die ÖGK verweist auch darauf, dass eine generelle telefonische Krankschreibung auch wieder eingeführt werden könnte: "Sollte es aufgrund epidemiologischer Entwicklungen notwendig werden, so kann die telefonische Arbeitsunfähigkeitsmeldung jederzeit mittels Obmannverfügung wieder für alle eingeführt werden."

(APA)

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