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Ärztefehler: "Es gibt nie eine Garantie"

Der Fall des Babys Sarah, die aufgrund eines Ärztefehlers im Krankenhaus Feldkirch im Jahr 2003 starb, erregt Vorarlberg. Landesstatthalter Hans-Peter Bischof im Gespräch. Vorbericht

VN: Als wir den Spitalsdirektor mit Sarahs Tod konfrontierten, hieß es zunächst: „Ich weiß von nichts.“ Wann erfuhren Sie von Sarahs Schicksal?

Bischof: Ich hatte von den Komplikationen und dem tragischen Verlauf der Behandlung des Säuglings Kenntnis.

VN: Wie beurteilen Sie die Rolle des Krankenhauses?

Bischof: Dass nach dem Tod des Babys die Vorschreibung des Selbstbehalts verschickt wurde, ist eine routinemäßige Angelegenheit. Dass weitere Mahnungen raus gegangen sind, beruht auf einem bedauerlichen Kommunikationsfehler. Hätte die Verwaltung gewusst, welches Drama dahinter steht, wäre das nicht passiert. Wir werden versuchen, diese unangenehme Gegebenheit durch eine Analyse aufzuarbeiten – damit das künftig nicht mehr passiert.

VN: Dass ein Behandlungsfehler passiert ist, wurde gerichtlich festgestellt.

Bischof: Ja, das ist gerichtlich bestätigt. Darüber gibt es keine Diskussion. Es ist ein höchst bedauerlicher Fehler passiert. Das ist unbestritten.

VN: Wie geht es mit Sarahs Eltern weiter?

Bischof: Wir werden über die Verantwortlichen im Krankenhaus mit den Eltern Kontakt aufnehmen und die unangenehmen Dinge gleich zu Beginn dieser Woche regeln. Wir wollen aber auch sicherstellen, dass sich so etwas nicht wiederholt.

VN: Sie sind selbst Arzt, waren Leiter der Bregenzer Intensivstation. Haben Ärzte Schwierigkeiten, sich Fehler einzugestehen?

Bischof: Ich möchte das Gerichtsurteil nicht interpretieren. Ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten, dass man versucht, mit höchstem Einsatz für die Patienten da zu sein. Es gibt keine hundertprozentige Garantie, dass alle Maßnahmen die erwünschte Wirkung zeigen – oder dass nie ein Fehlgriff passiert.

VN: Zuletzt hatte der Patientenanwalt einen starken Anstieg der Schadenersatzzahlungen zu verzeichnen. Wie groß ist das Problem der Ärztefehler im Land?

Bischof: Rein in der statistischen Erhebung sind die Fallzahlen marginal – obwohl jeder Fall ein bedeutender Fall ist. Die Zunahme der Fallzahlen des Patientenanwalts heißt nicht 1:1, dass die Probleme zunehmen. Diese Zahlen sind auch für die Qualitätssicherung maßgeblich, um festzustellen, ob es Abteilungen gibt, in denen sich Beschwerden häufen. Dann können wir eingreifen.

VN: Wie viele solcher tödlichen Ärztefehler gibt es in Vorarlberg?

Bischof: In den letzten etwas mehr als zehn Jahren sind mir drei bis vier solcher Fälle bekannt.

VN: Muss die Presse solche Fälle aufdecken – oder wäre es nicht Aufgabe der Krankenhäuser im Sinne der Transparenz selbst aktiv zu werden?

Bischof: Die Patientenanwaltschaft veröffentlicht alle Fallzahlen. Darüber hinaus berichtet der Patientenanwalt über seine Fälle in Kolumnen. Ich denke nicht, dass es Aufgabe des Krankenhauses ist, bei Ärztefehlern die Medien zu verständigen.

VN: Die rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Ärztin ist im Bregenzer Krankenhaus im Dienst. Wie geht es nach diesem Urteil weiter?

Bischof: So schwer die schreckliche Situation für die Eltern ist, geht es auch um ein zweites Schicksal. Nämlich jenes der Ärztin, die – wie gerichtlich festgestellt – einen Fehler gemacht hat. Wir müssen da ja auch zu unseren Mitarbeitern stehen. Ein solches Urteil muss an den Disziplinaranwalt der Ärztekammer übermittelt werden, der dann die weiteren Vorgänge einzuleiten und eventuell auch die Disziplinarkommission einzuschalten hat. Ich hoffe, dass die Ärztin ihren Beruf weiter ausüben darf.

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