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Arzt in Vorarlberg empfahl Selbstinfektion: verurteilt

Urteil nicht rechtskräftig
Urteil nicht rechtskräftig ©VOL.AT | Unsplash
Ein Arzt ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu einer bedingten Geldstrafe von 63.000 Euro verurteilt worden, 21.000 Euro davon muss er bezahlen.

Der Arzt hatte - von einer Familie befragt - auf dem Sozialen Netzwerk Facebook empfohlen, sich in der Quarantäne selbst mit dem Coronavirus zu infizieren. Am LG Feldkirch wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 63.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Arzt habe um Bedenkzeit gebeten, berichtet "VN.at".

Facebook-Posting

Die Vorarlberger Staatsanwaltschaft sah in dem Facebook-Posting einen Aufruf, sich mit dem Coronavirus anzustecken und damit die Krankheit zu verbreiten. Vor Gericht bekannte sich der Mann nicht schuldig. Aus seiner Sicht seien die Folgen eines Lockdowns aufgrund der volkswirtschaftlichen Kosten für nicht verantwortbar gehalten. Da sei er auf die Idee gekommen, dass sich die Menschen selbst infizieren könnten. Sein Posting sei die Antwort auf die Frage der Familie gewesen, wie sie sich in der Quarantäne verhalten solle. In den meisten Fällen steckten sich die Familienmitglieder automatisch an. Er habe auf natürlichem Wege das erreichen wollen, was man nun mit der Impfung mache, so der Arzt - nämlich möglichst viele Leute zu immunisieren. Jetzt, da genug Impfstoff vorhanden sei, würde er diese Empfehlung nicht mehr aussprechen, denn die Impfung bringe weniger Komplikationen als die Selbstinfektion.

Schuldig im Sinne der Anklage

Die Richterin ihrerseits unterstrich, dass der Vorschlag des Arztes auf Facebook veröffentlicht und damit publik gemacht wurde. Damit stelle sich sehr wohl die Frage, ob er damit die Verbreitung einer Gefährdung ermöglicht habe. Am Ende der Verhandlung sprach sie den Mann schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte den Arzt zu der Geldstrafe. Wie oben erwähnt hat der Arzt um Bedenkzeit gebeten, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA, red.)

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