Aktuell erhält der 37-jährige Ungar für insgesamt acht Wochen die sogenannte Entgeltfortzahlung und somit seinen normalen, vollen Lohn. Danach greift die Regelung des Krankengeldes. “Wenn der Herr innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als sechs Monate in der Krankenversicherung versichert war, verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld von 26 auf 52 Wochen”, erläuterte Christian Moder von der Krankenkasse. Laut dem behandelnden Plastischen Chirurg Oskar Aßmann werde es sich erst im Laufe von etwa eineinhalb Jahren herausstellen, ob der Arm wieder funktionieren könne.
War es ein Arbeitsunfall?
Ob es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat, wird momentan von der AUVA überprüft. Das Verfahren zur Feststellung laufe bereits, so AUVA-Sprecherin Gabriela Würth. Es könne abgeschlossen sein, wenn das Krankengeld endet. Zu beantworten sind darin zwei Fragen: War es wirklich ein Arbeitsunfall und wie schwer ist die Verletzung, erklärte sie.
Wird der Arbeitsunfall als solcher bestätigt, stehen dem Verunfallten folgende Leistungen zu: Je nach Schwere der Verletzung erhält der Arbeitnehmer eine sogenannte Versehrtenrente. Hierbei gehe es um die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Je höher diese ausfalle (bis zu 100 Prozent sind möglich, Anm.), desto höher fällt die Rente aus. Wenn das Krankengeld zu Ende ist, wird diese Rente zunächst provisorisch aufgrund des letzten Gehalts geschätzt. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werde diese endgültig berechnet.
Ungar mit abgetrenntem Arm im Spital
Sollte der Ungar irgendwann wieder in seinen Beruf zurückkehren können, so zahlt die AUVA weiterhin allfällige Kuren oder Rehabilitationsaufenthalte. Ist er erwerbsfähig für einen anderen Beruf, werden Kosten für eine Umschulung übernommen. Sollte es doch noch dazu kommen, dass eine Prothese benötigt werde, übernimmt die AUVA ebenfalls diese Kosten – auf Lebenszeit.
Neben der AUVA führt auch das Arbeitsinspektorat Eisenstadt seine Ermittlungen durch. “Wir haben uns die Maschine und die Situation angeschaut und einige Dokumente gesichtet. Nun warten wir auf die Befragung des Verunfallten”, so Amtsleiter Günter Schinkovits. Danach könne man die Prüfung, ob Arbeitnehmerschutzbestimmungen übertreten worden sind, abschließen. (APA)
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