In dem Bericht der ungarischen Boulevardzeitung “Blikk” war von einer nicht genannten österreichischen Behörde die Rede, die einen Bescheid zugestellt haben soll. Der Inhalt: Der Verunfallte habe kein Anrecht auf Schadenersatz. Würth meinte dazu, dass es sich bei der Behörde nicht um die AUVA handeln könne und klärte auf: “Es ist völlig richtig, dass er kein Anrecht auf Schadenersatz hat, da es ja kein Schadensfall ist. Weil die AUVA ohnehin schon alle Leistungen übernimmt, kann er kein Schmerzensgeld einklagen – das ist gesetzlich verankert.”
AUVA übernimmt Behandlungskosten
Momentan erhält das Unglücksopfer Krankengeld. “Wenn das ausgelaufen ist und es bis dahin noch keinen endgültigen Bescheid gibt, wird eine Vorfinanzierung durch die AUVA übernommen”, erläuterte die Sprecherin. Um einen endgültigen Bescheid zustellen zu können, müsse zunächst festgestellt werden, wie hoch der Leistungsanspruch des Arbeiters ist. “Das hängt davon ab, wie die Heilung von sich geht, wie schnell dieser Stumpf abheilt. Das wird noch etwas länger dauern.” Danach bekommt der Ungar eine Prothese. Die Versorgung der Opfer von Arbeitsunfällen ist seit der Gründung der AUVA ihre primäre gesetzliche Aufgabe.
Bei der Feststellung des Leistungsanspruchs geht es auch um die Feststellung der Rente. Diese Rente werde anhand des vorigen Verdienstes und der Schwere an Unfallfolgen bemessen.
Tibor A. auf Rehab in Niederösterreich
“Man muss jetzt mal schauen, wie das abheilt und was man ihm dann de facto geben kann – es gibt ja unterschiedlichste Prothesen. Dazu ist er jetzt im Rehabilitationszentrum Weißer Hof in Klosterneuburg. Dort lernt er dann mit der Prothese umzugehen, mit ihr zu greifen usw. Das wird ihm dort alles beigebracht”, sagte Würth und stellte klar, dass sich der Ungar – entgegen Medienberichten – nicht in einem Wiener Spital befinde.
Das Arbeitsinspektorat Eisenstadt hatte im Zuge der Erhebungen wenige Tage nach dem Unfall Sicherheitsmängel bei der Anlage festgestellt. Zu dem Vorfall ergingen eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft (StA) sowie eine Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde. Von der StA Eisenstadt hieß es, dass das Verfahren gegen den Dienstgeber mangels Sorgfaltsverstoß bereits vor mehreren Wochen eingestellt wurde. Man habe kein fahrlässiges Handeln seitens des Dienstgebers feststellen können, so eine Sprecherin der StA. (APA)
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