Eine 77-jährige Pensionistin begann daraufhin, ein junges Ehepaar mit Feldstecher und Fotoapparat auszuspionieren. Als diese darauf in einem ironisch-sarkastischen Brief auf die – Zitat – primitive Neugierde und den krankhaften Voyeurismus der armen, einsamen Frau aufmerksam machten und diesen in Kopie in der Anlage verteilten, machte sich jene strafbar. Denn die 77-Jährige wurde am Montag im Straflandesgericht wegen Beleidigung rechtskräftig zu einer Geldbuße von 720 Euro verurteilt.
Offener Brief und Beschimpfungen
Ihre Reaktion hatte nämlich folgendermaßen ausgesehen: Als sie wenige Tage nach Erhalt des sozusagen offenen Briefes, dem übrigens eine Filmrolle für weitere Aufnahmen unseres guten Fans beigelegt war, durchs Wohnzimmerfenster die junge Nachbarin im Hof sah, riss die 77-Jährige das Fenster auf. Zunächst ertönte ein kräftiges Blöde Sau!
Dann rief sie herumstehenden Männern zu, die Frau sei unfruchtbar und könne keine Kinder kriegen. Einen forderte die 77-Jährige dezidiert auf, er möge der Nachbarin sofort aufs Popscherl greifen, weil sie das gern hat.
Wie nun Richter Anthony Wächter feststellte, war dies persönlich beleidigend, kränkend und herabsetzend.Aus spezialpräventiven Gründen komme eine bedingte Strafnachsicht nicht in Frage, da aus den Akten hervorgeht, dass auch andere Nachbarn unter der Beschuldigten leiden. Diese war zur Verhandlung übrigens nicht erschienen: Ihrem Verteidiger zufolge liegt sie im Spital.
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