"Arbeitszeitaufzeichnungen wurden bewusst gefälscht"

Die „Arbeitszeitaufzeichnungen wurden bewusst gefälscht“, warf Firmenanwalt Alexander Wittwer in der Gerichtsverhandlung der klagenden Ex-Arbeitnehmerin vor. Dennoch einigten sich die Streitparteien gestern auf einen gerichtlichen Vergleich zur Beendigung des Arbeitsprozesses am Landesgericht Feldkirch.
Demnach bezahlt die beklagte Reinigungsfirma ihrer ehemaligen Mitarbeiterin für umstrittene Arbeitsstunden 4846,50 Euro. Zudem übernimmt das Unternehmen mit 353,50 Euro die halben Gerichtsgebühren.
Die Generalklausel besagt, dass mit der von Richterin Anna Maria Grass protokollierten gütlichen Einigung alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bereinigt sind.
Eingeklagt hatte die Klägerin mehr als 9000 Euro. Zunächst hatte die Firma für einen Vergleich nur 2000 Euro geboten. In der gestrigen Verhandlung erhöhte die beklagte Partei ihr Angebot auf 4000 Euro. Die ehemalige Reinigungsfrau, die durch Gertrud Broger von der Arbeiterkammer rechtlich vertreten wurde, verringerte ihre Forderung auf 5000 Euro. Danach wurde der Kompromiss möglich.
Damit sei er nur deshalb einverstanden, weil er sich für einen Arbeitsprozess nicht stundenlang im Gerichtssaal aufhalten wolle, sagte der Geschäftsführer der Reinigungsfirma. Eigentlich würden seiner ehemaligen Mitarbeiterin aber „null Euro zustehen“. Die Klägerin habe ihre nicht mehr nachvollziehbare Überstundenabrechnung erst nach einem Jahr abgegeben.
Anzeige überlegt
Er habe sich „dreimal eine Strafanzeige überlegt“, sagte Beklagtenvertreter Wittwer. Denn die Klägerin habe ihre Aufzeichnungen über angeblich geleistete Arbeitsstunden und Überstunden gefälscht. So habe sie des Öfteren Kaffee getrunken und sei einkaufen gegangen, habe das aber als Arbeitszeit verbucht. Zudem habe die Reinigungskraft unzulässigerweise die Anfahrt von ihrem Wohnort zum ersten zu reinigenden Gebäude als Arbeitszeit eingetragen.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)