Für die Unternehmen fallen während dieser Ausbildung keine Lohn- und Lohnnebenkosten an. Das AMS reagiert damit auf die steigende Jugendarbeitslosigkeit.
Die Jugendlichen erhalten eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes und sind über das AMS voll versichert. Arbeitslose oder lehrstellensuchende Jugendliche unter 25, die mindestens drei Monate beim AMS vorgemerkt sind, können einen Monat lang ein gefördertes Arbeitstraining machen. Bei Vorliegen einer schriftlichen Einstellzusage kann dieses Training um zwei weitere Monate verlängert werden. Achtung Unternehmen: War ein/e Jugendliche/r in den letzten 12 Monaten beschäftigt, auch geringfügig, ist ein Training im betreffenden Unternehmen nicht möglich. Informationen bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS.