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Arbeitsrecht verständlich: Die Kündigung

Das Arbeitsrecht ist ein Buch mit sieben Siegeln? Manchmal macht es tatsächlich den Anschein. Damit sich das ändert, möchten VOL.AT und laendlejob.at. kontinuierlich ein bisschen mehr Licht in die rechtliche Lage der Arbeitnehmer bringen. Alles was zum Thema „Kündigung“ relevant ist, gibt es darum hier zu erfahren. Mit freundlicher Unterstützung der Arbeiterkammer Vorarlberg.
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Das Arbeitsverhältnis soll nach reiflicher Überlegung aufgelöst werden? Diese Entscheidung fällt niemandem leicht. Damit der Arbeitnehmer jetzt aber nicht an einer „falschen“  Kündigung scheitert, und sein Vorhaben problemlos in die Tat umsetzen kann, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

 

Einhaltung von Fristen

Ein wichtiger Punkt ist: Die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin müssen unbedingt eingehalten werden. Die Kündigungsfrist hängt davon ab, ob man Arbeiter oder Angestellter ist. Der Kündigungstermin ist der Tag an dem die Frist enden muss: Zwischen dem Tag, an dem der Arbeitgeber die Kündigung erhält und dem vorgegebenen Kündigungstermin muss also die volle Frist zeitlich Platz finden.

 

Kündigungsfrist und Kündigungstermin

Um jegliche Verwirrung sofort zu beseitigen, sei  an dieser Stelle erklärt, was sich genau hinter den beiden Ausdrücken versteckt. Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst sein soll (also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses) und nicht der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen werden muss. Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin liegt!

 

Zustellung der Kündigung

Die Zustellung der Kündigung an den Arbeitgeber muss also rechtzeitig erfolgen. Es reicht nicht aus, den Brief rechtzeitig aufzugeben. Die Kündigung muss, sofern nichts anderes festgelegt ist, nicht unbedingt schriftlich sein. Aus Beweisgründen ist aber eine schriftliche Kündigung jedenfalls empfehlenswert.

Hinweis: Grundsätzlich können schriftliche Kündigungen auch persönlich übergeben werden. Dabei sollte nach Möglichkeit der Erhalt durch den Arbeitgeber bestätigt werden. Verweigert der Arbeitgeber die Bestätigung des Erhalts, dann sollte sich der Kündigungswillige durch anwesende Zeugen bestätigen lassen, dass die Kündigung an diesem Tag übergeben wurde.

 

Arbeiterkammer Vorarlberg hilft weiter

Die Kündigung war problematisch – es haben sich weitere Fragen ergeben? Hilfesuchende können sich mit Fragen zum Thema und anderen rechtlichen Unsicherheiten vertrauensvoll an die Arbeiterkammer Vorarlberg wenden. Unter der Telefonnummer 050 258-2000 steht ein kompetentes Beratungsteam zur Verfügung.

 

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