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Arbeitsloser Straftäter muss kostenlos arbeiten

Urteil am Landesgericht Feldkirch
Urteil am Landesgericht Feldkirch ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Diversion mit 80 Stunden Arbeit: Ein eifersüchtiger Mann bedrohte den neuen Lebensgefährten seiner geschiedenen Gattin mit einem Messer.

Die Sanktion für den Täter entspricht den Vorstellungen von vielen Menschen von sinnvollen gerichtlichen Strafen. Denn der Straftäter muss arbeiten. Kostenlos hat der angeklagte Arbeitslose innerhalb von sechs Monaten 80 Stunden an gemeinnütziger Arbeit zu verrichten. Sollte der Österreicher türkischer Herkunft seine Schuld wie vorgesehen abarbeiten, würde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Dann würde er weiterhin als unbescholten gelten und hätte keine Vorstrafe.

Bei der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde dem wegen schwerer Nötigung Angeklagten die Diversion gewährt. Mit der diversionellen Erledigung des Strafverfahrens waren der Verantwortung für seine Fehlverhalten übernehmende Angeklagte und der Staatsanwalt einverstanden. Sollte der Angeklagte die vorgeschriebenen 80 Stunden Gratisarbeit nicht leisten, würde die Gerichtsverhandlung fortgesetzt werden und wohl mit einer Verurteilung enden. Für die angeklagte schwere Nötigung sieht das Strafgesetzbuch sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor.

Mit Messer gezwungen

Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben schon bei der Polizei zugegeben, was ihm vorgeworfen wurde. Demnach hat der Mann aus dem Bezirk Feldkirch am 3. Februar 2016 mit einem 30 Zentimeter langen Messer den neuen Lebensgefährten seiner geschiedenen Gattin gezwungen, mit seinem Fahrzeug den Parkplatz vor ihrer Wohnung zu verlassen.

Der Vater eines Kindes hatte die Scheidung noch nicht verschmerzt. Er war eifersüchtig auf den neuen Partner seiner Ex-Gattin. Sein Tatmotiv führte dazu, dass er strafrechtlich mit der mildesten Sanktionsform davonkam. Bereits 2008 war der Mann straffällig geworden, mit einer gefährlichen Drohung. Auch damals hatte die Justiz einer Diversion für ausreichend gehalten.

Die nunmehrige Diversion für die schwere Nötigung hat Verteidigerin Emelle Eglenceoglu angeregt. Die Richterin schlug dafür zunächst eine Geldbuße vor. Der Staatsanwalt merkte dazu jedoch an, für den arbeitslosen Angeklagten, der sich im Privatkonkurs befindet, wäre gemeinnützige Arbeit sinnvoller. Die Richterin hätte daraufhin mit 40 Stunden Sozialarbeit das Auslangen gefunden. Letztlich fand aber der Vorschlag des Staatsanwalts Zustimmung, der 80 Stunden für angemessen hielt. Dem arbeitslosen Angeklagten wäre zunächst eine diversionelle Geldbuße lieber gewesen. „Kann ich nicht 50 bis 100 Euro bezahlen?“, fragte er die Richterin.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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