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Arbeitsloser ist kein „Kopfabschneider“

Mit dem Zeigefinger soll sich der Angeklagte über den Hals gefahren sein, um den Schnitt anzudeuten.
Mit dem Zeigefinger soll sich der Angeklagte über den Hals gefahren sein, um den Schnitt anzudeuten. ©Symbolbild
Feldkirch - Ein 33-jähriger Arbeitsloser wurde am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei gesprochen.

Ein ebenfalls arbeitsloser Kollege hatte ihn beschuldigt, der Mann habe gedroht, er werde ihm den Kopf abschneiden und dazu eine eindeutige Geste über den Hals gemacht. Doch die Angaben des angeblichen Opfers waren so widersprüchlich, dass der achtfach Vorbestrafte dieses Mal Glück hatte und im Zweifel frei gesprochen wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Den ganzen Artikel lesen Sie in den “Vorarlberger Nachrichten“.

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