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Arbeitskammer Vorarlberg steht der Digitalisierung kritisch gegenüber

Die Arbeiterkammer Vorarlberg steht der Digitalisierung kritisch gegenüber.
Die Arbeiterkammer Vorarlberg steht der Digitalisierung kritisch gegenüber. ©VOL.AT/Steurer
Die Digitalisierung der Fahrzeuge bringt nicht nur Vorteile mit sich. AK Vorarlberg Konsumentenschutz-Experte Paul Rusching sieht die zunehmende Digitalisierung kritisch und warnt vor versteckten Gefahren. Gegenüber VOL.AT erklärt er, auf was die Konsumenten achten müssen.

Auch die Autobranche ist stetig dabei sich weiterzuentwickeln. Mittlerweile können unsere Fahrzeuge fast alles aufzeichnen was wir in einem Auto machen. Angefangen von unserem Standort bis zum Verstellen der Sitze. Paul Rusching von der Arbeiterkammer Vorarlberg sieht das Sammeln von Daten im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung mehr als kritisch.

Der “gläserne” Autofahrer

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AK Vorarlberg ©AK Vorarlberg

Der “gläserne” Autofahrer wird laut Paul Rusching Realität. “Daten verraten viel über die Menschen, von denen sie kommen, meist ohne dass diesen klar ist, was alles über sie bekannt werden kann. Dadurch führen Digitalisierungsprozesse fast immer zu Privatsphäreproblemen”, erklärt der Referent der AK Vorarlberg Konsumentenberatung. “Konsumenten sind bei dem Versuch, diese Daten zu beherrschen, chancenlos”, konstatiert Rusching. “Es ist viel zu unklar, wann welche Daten erhoben werden, wie sie verarbeitet werden, ob sie gespeichert werden, an wen und zu welchem Zweck sie übertragen werden und was dann mit ihnen passiert.”

Das wird alles aufgezeichnet

VOL.AT/Paulitsch
VOL.AT/Paulitsch ©VOL.AT/Paulitsch

“Gespeichert werden unter anderem die Anzahl von Fahrtstrecken über eine bestimmte Länge, die maximale Motordrehzahl je nach Kilometerstand, das vom Fahrer gewählte Programm des Automatikgetriebes, das Auslösen des Gurtstraffers durch aggressives Fahren aufgrund starken Bremsens”, erläutert der Experte. Laut Rusching sind dadurch auch Rückschlüsse auf das Fahrverhalten möglich, die möglicherweise interessant für Versicherungsunternehmen sind. Weiters werde aufgezeichnet, wie häufig der Fahrersitz verstellt wird und die CD im CD-Player gewechselt werde.

System vergleicht erlaubte und gemessene Höchstgeschwindigkeiten

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Bilderbox ©Bilderbox

Ein besonders großer Nachteil für Konsumenten erklärt Rusching anhand eines Beispiels. “Ein Konsument fährt auf der Autobahn. Erlaubt sind 130 km/h. Unmittelbar daneben verläuft parallel eine Straße in einem Ortsgebiet. Diese hat eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 oder 40 km/h. Das GPS-System des Autos erfasst aufgrund dieser Nähe und aufgrund der digitalen Straßenkarte die Straße im Ortsgebiet anstatt der daneben liegenden Autobahn. Oder exakt umgekehrt: Das System vergleicht die erlaubten und die gemessenen Höchstgeschwindigkeiten. Dann bin ich entweder ein verrückter Raser oder ein ‘Schleicher’ “, erklärt Rusching.

Auch aus technischer Sicht kann Gefahr drohen

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VOL.AT/Steurer ©VOL.AT/Steurer

“Konzerne wie Google, Apple und Facebook zeigen, dass man mit Nutzerdaten viel Geld verdienen kann. Auf Kosten des Schutzes der Privatsphäre, Selbstbestimmungsrecht über persönliche Daten und vieles mehr”, so der Experte. Rusching sieht aber auch aus technischer Sicht eine drohende Gefahr. “Automatische Updates sind PC- und Smartphone-Nutzer längst gewohnt. Was sich beim Auto bislang auf die Werkstattaufenthalte beschränkte, ist über die Datenleitung prinzipiell permanent möglich”, erläutert Rusching. Datenströme sind in beide Richtungen denkbar. “Offenbar kann Renault das Aufladen der Antriebsbatterie via Mobilfunkverbindung sperren. Einerseits verständlich, wenn die Batterie ist nur geleast ist. Wer die vereinbarten Leasingraten nicht zahlt, darf nicht weiterfahren”, erklärt der Experte. Laut dem Konsumentenberater sind Sicherheitslücken in Schließsystemen sind bereits bekannt. “Kaum vorzustellen was passiert, wenn Hacker sicherheitsrelevante Teile der Auto-Software fernsteuern können.”

Unbedingt informieren

Entscheidend ist, dass Konsumenten detailliert Kenntnis über die Art des Datenaustausches erhalten und diesem aktiv zustimmen. “Der Konsument hat nicht nur einen Anspruch auf Datentransparenz. Er muss auch frei wählen können, ob und welche Daten er dem Hersteller zur Verfügung stellt. Er braucht Wahlfreiheit für den Datentransfer”, so Rusching abschließend.

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