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Häufige Fehler beim Steuerausgleich

Die AK hilft bei Unklarheiten beim Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung weiter.
Die AK hilft bei Unklarheiten beim Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung weiter. ©VN/Lerch
Die Regeln bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) werden immer komplexer. AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer weiß, welche in der Praxis Schwierigkeiten machen.

Wenn man sich bei FinanzOnline anmeldet, ist automatisch die elektronische Zustellung aktiviert. „Das bedeutet, dass man alle Bescheide in seine DataBox bekommt. Wer keine elektronische Zustellung möchte, muss ausdrücklich darauf verzichten“, erklärt Düringer. Das ist auf der Hauptseite unter „Benachrichtigungseinstellungen“ möglich.

Kinderfreibetrag aufteilen

Oft wird der Kinderfreibetrag automatisch von der Mutter geltend gemacht. „Hier gilt zu berücksichtigen, dass der Verdienst aufgrund von Teilzeitbeschäftigung oft unter der Steuergrenze liegt und dieser Freibetrag dann keine Auswirkung hat“, schildert die AK-Steuerrechtsexpertin. Haben beide Elternteile ein höheres Einkommen, können beide den Freibetrag letztmalig in der ANV 2018 geltend machen.

Krankheitskosten absetzen

Damit sich krankheitsbedingte Ausgaben steuerlich auswirken, müssen sie etwa einen Bruttomonatsbezug übersteigen. Faktisch lohnt es sich meist nur bei hohen Arztrechnungen, die an medizinisch notwendige Behandlungen gekoppelt sind. „Höhere Arztkosten am besten in einem Jahr bündeln, dann können sich auch Rezeptgebühren auswirken“, gibt Eva-Maria Düringer einen Tipp.

Damit Private über die Absetzmöglichkeiten Bescheid wissen, bietet die AK Vorarlberg Informationsbroschüren, wie das Steuersparbuch 2019 oder die Checkliste zur Arbeitnehmerveranlagung 2018 gratis zum Download und auf Papier an. Auch bei einem Beratungstermin in der AK Feldkirch können sich Privatpersonen informieren. „Wir sind allerdings bis Mitte Juli ausgebucht“, informiert Steuerrechtsexpertin Düringer.

Tipp:  Am 8. März 2019, steht Eva-Maria Düringer von 13 bis 14 Uhr am VN-Telefon sowie von 14 bis 14.30 Uhr im VN-/VOL.AT-Videochat für steuerrechtliche Fragen zur Verfügung.

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