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Arbeitnehmerveranlagung: Diese Tipps bringen bares Geld auf Ihr Konto

Arzt- und Spitalskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.
Arzt- und Spitalskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden. ©VOL.AT/Hartinger
Bregenz - AK, VOL.AT und VN zeigen Ihnen diese Woche wie sie beim Jahresausgleich an bares Geld kommen.

Damit die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) 2013 für Sie möglichst viel Geld einbringt, gibt AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer Tipps zum Steuersparen:

1. Mausklick: Sie können den Steuerausgleich von Zuhause aus machen. Dazu benötigen Sie einen Computer, einen Internetanschluss sowie Ihre persönlichen Zugangsdaten durch eine Anmeldung zu FinanzOnline.

2. Kleinverdiener: Bei Teilzeitbeschäftigten, Lehrlingen, Ferialpraktikanten oder wenn man während des Jahres in Karenz gegangen ist, ist es empfehlenswert, die ANV durchzuführen. Einkünfte werden auf das ganze Jahr verteilt und so zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückbezahlt. Eventuell wird auch der Pendlerzuschlag und -ausgleichsbetrag berücksichtigt.

3. Wohnraumschaffung und Sanierung: Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung von Wohnraum geleistet werden. Ausgaben für Wohnraumsanierung sind steuerlich absetzbar – egal, ob bar bezahlt oder über Kredit finanziert. Um Sanierungen abzusetzen, muss es sich um „umfassendere” Sanierungen handeln, wie neue Fenster, Heizung, Austausch der Gas-, Wasser oder Elektroinstallationen.

4. Computer: Haben Sie einen Computer für zu Hause angeschafft, den Sie auch beruflich nutzen, dann können Sie diesen als „Werbungskosten” abschreiben. Für die private Nutzung muss ein prozentualer Privatanteil ausscheiden. Den Rest verteilt man auf drei Jahre.

5. Sprachkurse: Wenn Sie eine Fremdsprache für die Ausübung Ihres Berufes – z.B. Englisch für Informatiker – brauchen, dann sind die Kosten für einen Sprachkurs absetzbar. Abzugsfähig sind alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Sprachkurs anfallen.

6. Umschulung: In der ANV können im Rahmen der Werbungskosten auch Aufwendungen für Umschulungen abgesetzt werden. Die Umschulung muss so umfassend sein, dass sie einen Einstieg in ein neues Berufsfeld ermöglicht, wie vom Tischler zum Altenpfleger.

7. Arztkosten: Krankheitskosten, die man von der Krankenkasse/Zusatzversicherung nicht ersetzt bekommt, kann man bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen: Ausgaben zur Linderung und Heilung einer Allergieerkrankung; Arzt- und Krankenhaushonorare; Medikamente und Heilbehandlungen (auch homöopathische Präparate); Rezeptgebühr; Behandlungsbeiträge (einschließlich Akkupunktur und Psychotherapie); Ausgaben für Heilbehelfe (z.B. Brillen); Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital; Fahrtkosten der Angehörigen im Rahmen des Besuches der erkrankten Person; Aufenthaltskosten im Spital untergebrachter Begleitpersonen, wenn das Kind im Krankenhaus liegt; Zuzahlungen zu Kur-, Rehabilitations- bzw. Krankenhausaufenthalten; Kosten der Zahnbehandlung; Kosten der künstlichen Befruchtung; Adoptionskosten.

8. Behinderung: Sie haben Ausgaben aufgrund einer Behinderung, längerfristigen Krankheit oder müssen Diät halten. Wenden Sie sich an das Bundessozialamt, das den Grad der Behinderung feststellt. Ist der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent, so gibt es gestaffelt nach der Schwere pauschale Freibeträge von 75 bis 726 Euro jährlich. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, fällt der Freibetrag weg. Wenn Sie Diät halten müssen, stehen pauschale Freibeträge zu. Zusätzlich zu den pauschalen Freibeträgen können Sie die Ausgaben für die Medikamente, Kuren, Spitalskosten oder Hilfsmittel wie Rollstühle usw. geltend machen.

9. Familien: Wenn Sie während des Jahres kein oder nur ein geringes Einkommen (mit mind. einem Kind max. 6000 Euro jährlich) erhalten haben, dann kann Ihr (Ehe-)Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Waren Sie alleinstehend und haben für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen, so erhalten Sie den Alleinerzieherabsetzbetrag.

 

Haben Sie eine Frage?

Die AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer steht Ihnen am 28. Februar für Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung zur Verfügung.
VN-Telefonaktion: Freitag, 28. Februar, von 13 bis 14 Uhr (05572/94 94 00)
VN/VOL.AT-Videochat: 28. Februar von 14 bis 14.30 Uhr. Fragen können sie per Mail an aktuell@vol.at oder direkt im VOL.AT-Forum posten.

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