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Arbeiterkammer schlägt Steuerentlastung vor

AK-Präsident Hubert Hämmerle und AK-Direktor Rainer Keckeis fordern eine gerechtere Verteilung der Steuerlast, "damit Arbeit billiger wird und sich Leistung wieder lohnt".

„Was wir nicht brauchen, ist eine rein populistische und klassenkämpferische Diskussion um eine Reichen- bzw. Millionärssteuer, wie sie derzeit im Land geführt wird”, ist AK-Präsident Hämmerle überzeugt, der für einen markanten Umbau des Steuersystems eintritt: „Die Menschen müssen wieder mehr Geld in der Geldtasche haben und die Finanzspekulanten gehören an die kurze Leine gelegt, damit sie die Realwirtschaft nicht mehr in existenzielle Krisen stürzen können. Das schafft Sicherheit und einen gestärkten Inlandsabsatz.”

Die Arbeitnehmer zahlen durch Abgaben in den Bereichen Arbeit und Konsum den weitaus größten Teil an Steuern. „Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern mit der Tatsache, dass es sich die Vermögenden durch sündteure Steuerprivilegien immer gerichtet haben – egal welche der Großparteien gerade an der Macht war”, weiß AK-Direktor Rainer Keckeis, der seine Behauptung gleich plakativ untermauert:

„Nicht mehr Steuern, aber gerechter verteilt”

Grundsätzlich sind Hämmerle und Keckeis der Meinung, dass die Gesamtsteuerbelastung in Österreich mehr als hoch genug ist und nicht weiter in die Höhe getrieben werden soll. Die entscheidende Frage sei aber, wie die öffentlichen Budgets in Zukunft entlastet werden können und vor allem wer dafür zahlt?  Mit der Einhebung einer Finanztransaktionssteuer, einer Vermögenssteuer sowie der Abschaffung von Steuerprivilegien für Vermögende könnte der Faktor Arbeit entscheidend entlastet werden. „Vor allem die Senkung der unanständig hohen Eingangssteuersätze sowie die Anpassung des Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrages würden niedrigen und mittleren Einkommen zugute kommen und könnten für mehr Wirtschaftswachstum und Gerechtigkeit in Österreich sorgen”, ist Präsident Hämmerle überzeugt, der auf das bereits 2008 von der AK Vorarlberg präsentierte Lohnsteuer-Reformmodell verweist.

Grenzsteuersätze senken

Dieses Steuermodell sieht vor allem deutlich abgesenkte Grenzsteuersätze vor. Demnach wären die ersten 11.000 Euro weiterhin steuerfrei, der so genannte Eingangssteuersatz, der zur Zeit bei 36,5 Prozent liegt würde auf 20 Prozent abgesenkt (11.001 bis 25.000 Euro). Aber auch die darüber liegenden Grenzsteuersätze würden neu gestaffelt: zwischen 25.001 und 40.000 Euro 27 Prozent, zwischen 40.001 und 55.000 Euro 34 Prozent, zwischen 55.001 und 70.000 Euro 42 Prozent, ab 70.000 Euro 50 Prozent. Aktuell zahlen Arbeitnehmer zwischen 11.001 und 25.000 Euro wie erwähnt 36,5 Prozent, von 25.001 bis 60.000 Euro 43,214 Prozent und über 60.000 Euro 50 Prozent Lohnsteuer. Diese Tarifreform brächte für Bezieher kleiner Einkommen Steuersenkungen von bis zu 61,5 Prozent.

Zum Vergleich: Arbeitsloses Einkommen aus Kapitalbesitz wird mit moderaten 25 Prozent endbesteuert, vererbtes Vermögen oder Schenkungen sind gänzlich von der Steuer befreit.

1.300 Euro gesetzlicher Mindestlohn

Jene 2,7 Millionen Menschen in Österreich, die keine Lohnsteuer zahlen, sollen laut AK-Vorschlag nicht über eine erweiterte Negativsteuerlösung profitieren, sondern über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 1.300 Euro. „Uns wäre hier zwar auch eine kollektivvertragliche Lösung lieber, dann schlüpfen aber gerade jene, die am wenigsten verdienen, weil es in ihrer Branche keinen Kollektivvertrag gibt, wieder durch die Maschen”, fordert Direktor Keckeis eine gesetzliche Absicherung ein. Wichtig wäre laut Keckeis auch eine Indexierung des Steuertarifs. Dies würde verhindern, dass die so genannte „kalte Progression” die Vorteile im Laufe der Jahre wieder zunichte macht, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.

Häuslebauer von Vermögenssteuer nicht betroffen

Die AK Vorarlberg ließ  in einer repräsentativen Studie erheben, wie hoch der Immobilienbesitz der Vorarlberger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt ist und wer überhaupt über Immobilien verfügt. Das Ergebnis ist deutlich: 54 Prozent der Befragten gibt an, Immobilien zu besitzen. Diese unterteilen sich in Häuser (41 Prozent), Eigentumswohnungen (16) und unbebaute Grundstücke (13) – Mehrfachnennun-gen waren hier möglich. Der Wert der Immobilien im Eigentum beläuft sich im statistischen Durchschnitt auf 495.000 Euro, wobei über ein Drittel im Segment bis 250.000 Euro, ein weiteres gutes Drittel im Bereich von 250.000 bis 500.000 Euro liegt (zusammen 74 Prozent). Immobilien im Wert von über einer Million Euro besitzen gerade einmal 12 Prozent der Befragten. Bei einem Freibetrag von einer Million Euro könnte ein durchschnittlicher – und schuldenfreier – Hausbesitzer also noch rund 500.000 Euro (das sind rund 7 Millionen Schilling) Geld- und anderes Vermögen besitzen, bevor eine Vermögenssteuer fällig würde. Übrigens: In der Studie wurde auch die Zustimmung der Vorarlberger Beschäftigten zu einer Vermögenssteuer abgefragt. Demnach sprechen sich 71 Prozent dafür, nur 13 Prozent dagegen aus. 16 Prozent der Befragten haben keine Meinung.

Forderungen der AK Vorarlberg

• Einführung eines neuen Steuertarifmodells mit abgesenkten Grenzsteuersätzen, damit Arbeit wieder leistbar wird und Leistung sich lohnt

• gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 1300 Euro

• Anpassung des seit 1989 nicht mehr valorisierten Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrages auf 470 bzw. 180 Euro.

• Regulierung der Finanzmärkte

• keine neuen oder höheren Massensteuern (z. B. Umsatzsteuer)

• Anpassung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld, sowie Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an die jährliche Inflation.

Gegenfinanzierungsmaßnahmen

• Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer (als Übergangslösung reformierte Börsenumsatzsteuer)

• Wiedereinführung einer treffsicheren Vermögenssteuer, die durch Freibeträge so gestaltet wird, dass der Mittelstand nicht zusätzlich belastet wird.

• Reform der Stiftungsbesteuerung

• Managergehälter über 350.000 Euro sollen nicht mehr als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden können

• Vermögenszuwachssteuer

• Abschaffung der Gruppenbesteuerung

• Durchforstung der Steuerprivilegien in der Landwirtschaft
(Quelle: Presseaussendung AK)

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