Der drogenabhängige Mann hatte die Apotheke in Dornbirn im April unter starken Entzugserscheinungen überfallen und mit gezücktem Messer Geld sowie Schlaf- und Beruhigungsmittel gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 36-Jährige ist 19-fach vorbestraft und hat bereits 14 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht. Als er im April die Apotheke überfiel, hatte er nicht nur mit Entzugserscheinungen zu kämpfen, kurze Zeit zuvor war ihm in der Notschlafstelle auch sein einziges Hab und Gut – ein Handy und ein CD-Player – gestohlen worden.
In der Apotheke hielt das bedrohte Personal den Angeklagten hin und täuschte vor, die Medikamente erst zusammenstellen zu müssen. In der Zwischenzeit verständigten die Angestellten die Polizei, die den Mann noch am Tatort festnahm.
Da es sich bei dem Dornbirner nach Ansicht der Staatsanwaltschaft um einen Rückfalltäter nach der Definition des Strafgesetzbuches handelt, erhöhte sich der Strafrahmen auf siebeneinhalb bis zwanzig Jahre. Mildernd wurden das Geständnis, die Suchtmittelergebenheit, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit und der Umstand gewertet, dass die Tat beim Versuch geblieben ist. Erschwerend wirkten sich die vielen Vorstrafen aus. Das Urteil – acht Jahre Haft – ist noch nicht rechtskräftig.