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Apfelgrüne Klebevignette 2021 ab Donnerstag erhältlich

Jahresvignette maximal 14 Monate gültig
Jahresvignette maximal 14 Monate gültig ©Asfinag
Ab 19. November ist die österreichische Klebevignette 2021 in Apfelgrün an 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland erhältlich.

Die aktuelle Klebevignette in Himmelblau ist noch bis zum 31. Jänner 2021 gültig - ab 1. Februar muss ausschließlich apfelgrün geklebt sein.

Die Digitale Vignette 2021 ist bereits seit 5. November auf asfinag.at und über die ASFINAG-App Unterwegs sowie bei ÖAMTC, ARBÖ und ADAC sowie an ausgewählten Tankstellen und Trafiken erhältlich.

Jahresvignette bis 31. Jänner gültig

Autofahrer können zwischen Digitaler Vignette und Klebevariante wählen. Der Preis ist in beiden Optionen derselbe - genauso die jeweiligen Modelle wie 10-Tages, 2-Monats- und Jahresvignette.

  • Die Jahresvignette 2021 kostet für Pkw € 92,50
  • Die Zwei-Monatsvignette kostet € 27,80
  • Die Zehn-Tages-Vignette € 9,50

Aber Achtung: Obwohl die Vignette in Apfelgrün bereits ab morgen erhältlich ist, beginnt die Gültigkeit erst mit 1. Dezember 2020. Dasselbe gilt auch für die Digitale Vignette 2021. Die Jahresvignette ist 14 Monate maximal gültig - also in diesem Fall bis 31. Jänner 2022.

54 Prozent digital

Die ASFINAG hat 2020 bereits 2,3 Millionen Digitale Jahresvignetten verkauft - also mehr als die Hälfte aller Jahresvignetten sind somit schon digital. 54 Prozent der mehr als vier Millionen Jahresvignetten pro Jahr sind bereits in der digitalen Ausführung erworben worden.

Zur Vignettenpflicht

Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt seit 1997 die Vignettenpflicht. Auf allen Pkw, Motorrädern und Wohnmobilen muss bereits bei Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße eine Vignette ordnungsgemäß angebracht bzw. rechtzeitig online gekauft sein.

Ausnahmen zur Vignettenpflicht

Der bislang lückenlosen Bemautung des gesamten österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes wurden einzelne Ausnahmen, zumindest temporär, hinzugefügt. Die Ausnahmen betreffen folgende Strecken:

  • die Mautstrecke A 1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
  • die Mautstrecke A 12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
  • die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
  • die zu errichtenden Bypassbrücken auf der Mautstrecke A 7 Mühlkreis Autobahn zwischen der Anschlussstelle Hafenstraße und der Anschlussstelle Urfahr
  • die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn

(red)

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