Von Seff Dünser (NEUE)
Er habe seinem gesundheitlich angeschlagenen Mandanten nur helfen wollen, sagt der Strafverteidiger. Trotzdem sei er für seinen Akt der Menschlichkeit angezeigt worden.
Er habe den Häftling im Feldkircher Gefängnis besucht, berichtete der Rechtsanwalt. Der Insasse habe derart stark unter einem Gichtanfall gelitten, dass er beim Gehen gestützt werden habe müssen. Der Mann habe ihm leidgetan, deshalb habe er ihm beim nächsten Besuch Gicht-Tabletten in die Justizanstalt mitgebracht. Er habe selbst beste Erfahrungen mit dem hilfreichen Medikament gemacht.
Allerdings hat der Verteidiger im Gefängnis nicht gemeldet, dass er Tabletten für seinen Mandanten mit sich führt. Der Rechtsanwalt hat die Medikamente in die Haftanstalt geschmuggelt. Deshalb, so der Anwalt, habe die Leiterin der Justizanstalt ihn angezeigt, bei der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer in Feldkirch und der Generaldirektion für den Strafvollzug in Wien.
Über die Anzeigen sei noch nicht entschieden worden, teilte der Oberländer Rechtsanwalt gestern mit. Es sei damit noch offen, ob die Rechtsanwaltskammer ihn in einem Disziplinarverfahren anklagen oder das Verfahren einstellen wird.
Der Verteidiger geht von Verfahrenseinstelllungen aus und hat sich inzwischen in eigener Sache schriftlich verteidigt: Er habe aus Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe gehandelt und die körperlichen Leiden seines Mandanten lindern wollen. Ihm sei bewusst, dass er dabei im Gefängnis Vorschriften verletzt habe. Aber er habe seinem Mandanten ja nur Medikamente gegeben und nicht etwa verbotenerweise ein Handy oder noch bedenklichere Gegenstände.
Bestätigung
Der von den Anzeigen gegen ihn überraschte Rechtsanwalt sieht sich derweil medizinisch bestätigt: Mittlerweile habe der Anstaltsarzt dem Häftling exakt jene Tabletten gegen Gicht verschrieben, die der Insasse zuvor von ihm erhalten habe.
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