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Anzeige: Das wird Kanzler Kurz vorgeworfen

Kurz soll im U-Ausschuss falsch ausgesagt und wichtige Informationen vorenthalten haben.
Kurz soll im U-Ausschuss falsch ausgesagt und wichtige Informationen vorenthalten haben. ©REUTERS/Lisi Niesner/File Photo
Die WKStA sieht eine Falschaussage im U-Ausschuss von Sebastian Kurz im Zusammenhang mit der Staatsholding ÖBAG. Die Chatprotokolle zwischen Kurz und ÖBAG-Chef Schmid scheinen ihn zu belasten.
Ermittlungen laufen

Das Verfahren der WKStA gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) stützt sich auf die Auswertung jener Chatprotokolle, die auch schon andere ÖVP-Politiker in Bedrängnis gebracht haben - allen voran Finanzminister Gernot Blümel. Die von den Behörden ausgewerteten Chats widersprechen aus Sicht der Ermittler gleich in mehreren Punkten Kurz' Aussage im Untersuchungsausschuss am 24. Juni. Das zeigt die der APA vorliegende Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens.

Ermittlungen wegen falscher Zeugenaussage

Ermittelt wird wegen falscher Zeugenaussage - ein Delikt, auf das bis zu drei Jahre Haft stehen. Wobei die Ermittler explizit darauf hinweisen, dass auch "das Verschweigen erheblicher Tatsachen" als Falschaussage gewertet werden kann.

Ausgelöst haben das Verfahren nach Angaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Mittwoch mehrere Anzeigen. Hintergrund der Ermittlungen sind Kurz' Aussagen zur Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Alleinvorstand sowie zur Auswahl des Aufsichtsrates der Staatsholding.

Chat-Verläufe rund um ÖBAG-Chef Schmid belasten Kurz

Mehrere Abgeordnete hatten ihn im Ausschuss nach seiner Involvierung in die Vorgänge befragt und ausweichende oder abschlägige Antworten erhalten. So sagte Kurz auf die Frage des SP-Abgeordneten Jan Krainer, ob er im Vorfeld eingebunden war: "Eingebunden im Sinne von informiert, ja." Über die Aufsichtsratsbesetzungen sei er nur "manchmal mehr, manchmal weniger" informiert worden. Und gänzlich verneint hat Kurz die Frage von NEOS-Mandatar Helmut Brandstätter, ob er mit Schmid schon darüber gesprochen habe, bevor ihm dieser nach der Ausschreibung seine Bewerbungsabsicht eröffnete. "Nein, es war allgemein bekannt, dass ihn das grundsätzlich interessiert, und es war sicherlich auch so, dass immer wieder davon gesprochen wurde, dass er ein potenziell qualifizierter Kandidat wäre."

Angesichts der nun ausgewerteten Chatverläufe sieht die WKStA darin mögliche Falschaussagen. Die Ermittler gehen nämlich davon aus, dass sich Kurz und Schmid spätestens ab Mitte 2017 regelmäßig über die Entwicklung des Projekts unterhielten. Dafür spricht aus Sicht der Ermittler auch, dass Schmid den Kanzler selbst über kritische Medienanfragen zum ÖBIB-Projekt informierte und ihn um Intervention bat. Die Unterhaltungen gipfelten schließlich in Schmids Bitte "mach mich nicht zu einem Vorstand ohne Mandate" und Kurz' Antwort: "kriegst eh alles was du willst."

Kurz war "stets bemüht" die Wahrheit zu sagen

Kurz hat am Mittwoch betont, stets alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Er habe sich "stets bemüht", sich "bestmöglich" zu erinnern und "wahrheitsgemäße Angaben" zu machen - zu Themen, die jahrelang zurückliegen und zu Themenbereichen, die er "teilweise nur am Rande mitbekommen" habe.

Eine Rolle spielen könnte im Verfahren auch die Frage, ob alle Aussagen korrekt protokolliert wurden. In einem Fall wollte Kurz nämlich nachträglich eine Änderung durchführen lassen. Demnach habe er die Frage nach den frühzeitigen Gesprächen mit Schmid über den ÖBAG-Chefposten nicht gänzlich verneint, sondern lediglich gesagt "es war ja allgemein bekannt, dass ihn das grundsätzlich interessiert". Die Mehrheit im Ausschuss hat die Änderung aber nicht akzeptiert. Sollte die Staatsanwaltschaft Zweifel hegen, könnte sie den Tonbandmitschnitt anfordern. Der ist nach Angaben des Parlaments nämlich noch vorhanden.

(APA/red)

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