Es war der 29-jährige Sohn selbst, der den Rettungsnotruf wählte und angab, er habe seinen über die Treppe gestürzten Vater im Erdgeschoss des Wohnhauses vorgefunden. Doch bald wurde der Sohn zum Verdächtigen, als er sich in den Vernehmungen in Widersprüche verwickelte. Schließlich stellte sich heraus: der Pensionist wurde im Schlafzimmer erschlagen.
Am Freitag muss sich der Sohn des Opfers wegen Mordes vor Gericht verantworten. Laut Gutachten trifft den 29-jährigen, psychisch Kranken allerdings keine Schuld, denn er war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Nach bisherigen Aussagen soll der Sohn in seinem Vater plötzlich etwas Schreckliches, Gefährliches, Böses gesehen haben.
Tötung auf Verlangen
Eine überraschende Wende lässt jedoch nun die Taktik der Verteidigung erkennen. Anwalt Martin Mennel möchte neben der Frage nach Mord noch eine zweite Frage an die Geschworenen richten. Nämlich die, ob die Tat gar kein Mord war, sondern nur Tötung auf Verlangen. Dafür müsste der Vater seinen Sohn gebeten haben, ihn zu töten. Einen Abschiedsbrief oder Ähnliches gibt es allerdings nicht. Für diese Variante gibt es aber zumindest in den Schilderungen meines Mandanten als auch im gerichtsmedizinischen Gutachten Indizien, so Verteidiger Martin Mennel.
Im Zentrum des Prozesses wird die Erörterung der Krankheit stehen. Das Gesetz bezeichnet den Mann nicht als Angeklagten, sondern wegen seiner Geisteskrankheit als Betroffenen. Für seine Familie ist es eine Katastrophe. Der junge Mensch hat sein Studium abgeschlossen, war gerade daran, sein Doktorat zu machen. Das Verhältnis zum Vater war angeblich gut. Gründe für ernsthafte Auseinandersetzungen gab es laut Verteidigung keine. Was an jenem unglückseligen Tag Ende Jänner genau passiert ist, ist schwierig zu rekonstruieren. Der Mann leidet an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie. Das ist eine Geisteskrankheit, die mit Sinnestäuschungen und Wahnideen verbunden ist. Der Kranke hört Stimmen, Befehle und bildet sich Dinge ein, die in Wirklichkeit nicht existieren.
Einweisung droht
Sind die Geschworenen überzeugt, dass der Dornbirner für den gewaltsamen Tod seines Vaters verantwortlich ist, droht dem Mann eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Den Betroffenen belastet das Ganze sehr, doch er weiß, dass allein die Ärzte seinen psychischen Zustand beurteilen können. Er fühlt sich in Rankweil wohl und bestätigt, dass die Behandlungen hervorragend seien. Um den Mann und seine Angehörigen nicht weiteren Belastungen auszusetzen, wird der Prozess vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
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