Acht Monate muss er absitzen. Alles begann so hoffnungsvoll. Er war ein guter Konzipient und fähiger Jurist”, beginnt Verteidiger German Bertsch das Plädoyer für seinen Ex-Kollegen.
Einst beschäftigt in einer renommierten Anwaltskanzlei wagte er 2001 den Schritt in die Selbstständigkeit. Doch die Geschäfte gingen schleppend. Die Raten für die Eigentumswohnung drängten dafür regelmäßig. Noch dazu kam die Spielleidenschaft des Juristen. Knapp 60 Mal besuchte er in zweieinhalb Jahren das Spielcasino. Im Dezember 2005 geriet eine Tischlerei in Konkurs, der Rechtsanwalt wurde damals als Masseverwalter bestellt um den Konkurs ordnungsgemäß durchzuführen. Statt Steuerschulden des Gemeinschuldners zu bezahlen, beglich er mit den 1000 Euro die eigenen. Von den 30.000 Euro, welche die Tischlerei einnahm, behielt der Jurist die Hälfte für sich selbst ein. Auch seine Funktion als Treuhänder missbrauchte der einstige Rechtsberater. Hier geht es um rund 320.000 Euro. Sowohl Käufer als auch Verkäufer vertrauten auf die Funktion des Treuhänders. Er sollte das Geld für die Liegenschaften nach Grundbuchseintragung weiterleiten. Doch daraus wurde nichts. Bei zwei Verträgen ergaunerte sich der Jurist insgesamt 314.000 Euro. Aber auch 2700 Euro aus einer Exekution leitete er nicht an seine Mandantin, sondern in die eigene Tasche weiter. 1300 Euro aus einer Haftpflichtversicherung kamen ebenfalls nie dort an, wo sie eigentlich hingehört hätten.
Verurteilt
Zum Teil wurden die Schäden wieder gut gemacht. 170.000 Euro muss der Jurist aber auf alle Fälle noch zurückerstatten. Von den drei Jahren Haft wegen Untreue und Veruntreuung muss er acht Monate absitzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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