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Anwalt verteilte „Anleitung zur Prostitution“

Symbolfoto &copy Bilderbox
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Um Geldsorgen loszuwerden, riet Anwalt seiner Mandantin, eine FKK-Sauna zu eröffnen - Verfahren wegen Menschenhandels endete mit Freispruch „aus rein rechtlichen Erwägungen“.

Auf eine eigenartige Idee, einer Pleite gegangenen Mandantin zu helfen, kam ein 51-jähriger Rechtsanwalt. Er schlug der Frau – einer gebürtigen Polin – vor, sie möge sich in ihrer Heimat doch nach jungen Mädchen umsehen, die in der Bundeshauptstadt in einer FKK-Sauna tätig sein könnten. „Die hätten dort auch als Putzfrau arbeiten können“, meinte der Anwalt am Dienstag, im Straflandesgericht. „Das steht aber nicht in den Regeln für die Mädchen!“, erwiderte Richter Thomas Schrammel. Dort stehe nur, wie diese Geschlechtsverkehr auszuüben hätten.

“Ausführlichen Betriebsanleitung zur Prostitution”>
Der in Wien tätige Anwalt musste sich wegen versuchten Menschenhandels verantworten. Er hatte seiner Mandantin nämlich eine genaue, in Polnisch gehaltene Auflistung dessen überlassen, was die Polinnen in der FKK-Sauna erwartet hätte. Der Richter sprach von einer „ausführlichen Betriebsanleitung zur Prostitution“: Die genauen Arbeitszeiten, die „Tarife“ für bestimmte Handlungen und Bekleidungsvorschriften („Stöckelschuhe sind erlaubt“) waren darin ebenso enthalten wie die Mahnung, Sex im Pool zu vermeiden.

„Es ging darum, neue Geschäftsfelder zu eröffnen“, erläuterte der Anwalt, der um knochentrockenes Juristendeutsch bemüht war. Seine Mandantin habe Geld gebraucht, um den Konkurs und das Zwangsausgleichsverfahren ihrer Transportfirma finanzieren zu können. Er habe zunächst an die Gründung einer Wäscherei gedacht. Wären junge Polinnen gekommen, hätten die aber auch „als Putzfrau oder Köchin, in jedwedem Beruf“ arbeiten können, sagte der Jurist.

“Überschießende Fürsorge”


So wohl auch im horizontalen Gewerbe, obschon der Anwalt unterstrich, bei der ominösen Liste habe es sich um “überschießende Fürsorge“ seinerseits gehandelt: „Es war nur als reine Information gedacht. Es war mir nur wichtig zu zeigen, Achtung, es gibt heute die Möglichkeit, die Prostitution ohne die üblichen Nachteile auszuüben.“

Seine Mandantin dürfte das trotzdem sehr überrascht haben. Aus Angst vor Schwierigkeiten marschierte sie zur Polizei und zeigte ihren Rechtsbeistand an.

Im Zeugenstand bemerkte sie nun allerdings, von ihrem Advokaten nicht unter Druck gesetzt worden zu sein: „Es ist bloß ein Vorschlag gefallen, dass ich entsprechendes Geld verdienen soll.“

“Haarsträubender” Freispruch

Für einen Schuldspruch reichte das nicht aus. Der Richter bezeichnete die Verantwortung des Anwalts zwar als „haarsträubend“, musste diesen aber aus – wie er betonte – „rein rechtlichen Erwägungen“ freisprechen.

Es liege das „bloße Anbieten einer Gelegenheit“ vor, der Jurist habe keine Direktiven vorgegeben: „Damit ist nicht das Ausmaß erreicht, um für Strafbarkeit zu sorgen.“ Obwohl der Freispruch rechtskräftig ist, könnte das Ganze doch noch Konsequenzen für den Anwalt haben. „Das muss Ihre Standesvertretung entscheiden, ob das zum Bild eines Anwalts gehört, für den Nachschub von Prostituierten zu sorgen“, meinte der Richter abschließend.

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