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Anwalt kassierte zu Unrecht 21.000 Euro

Ein Anwalt soll 21.000 Euro zu Unrecht kassiert.
Ein Anwalt soll 21.000 Euro zu Unrecht kassiert. ©VOL.AT/Steurer
Rechtsanwalt verrechnete Versicherung gar nicht angefallene Gerichtsgebühren: Geldbuße von 5000 Euro im Diziplinarverfahren von OGH-Höchstrichtern bestätigt.

von Seff Dünser/Neue

Wegen mehrerer disziplinärer Vergehen wurde der Oberländer Rechtsanwalt rechtskräftig zu einer Geldbuße von 5000 Euro verurteilt. Das wurde in zweiter und letzter Instanz am Obersten Gerichtshof (OGH) entschieden. Die Wiener Disziplinarrichter haben der Berufung des Vorarl­berger Anwalts keine Folge gegeben. Damit wurde die erstinstanzliche Entscheidung des Disziplinarrats der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer bestätigt.

Am schwersten wog in dem Disziplinarverfahren, dass der Anwalt nach Ansicht der Feldkircher Disziplinarräte und der Wiener Disziplinarrichter von der Rechtsschutzversicherung eines klagenden Mandanten zu Unrecht 21.000 Euro für pauschale Gerichtsgebühren kassiert hatte. Dabei hatte das Landesgericht Feldkirch dem Kläger Verfahrenshilfe gewährt und ihm deshalb gar keine Pauschalgebühren vorgeschrieben.

Gegen Pflichten verstoßen

Zudem hat der Rechtsanwalt seinem Mandanten die schriftliche außergerichtliche Einigung, mit der der Zivilprozess gegen das beklagte Unternehmen ohne richterliches Urteil beendet wurde, nicht ausgehändigt. Schuldig gesprochen wurde der Klagsvertreter auch deswegen, weil er mit dem Kläger verbotenerweise eine zehnprozentige Erfolgsbeteiligung vereinbart hatte.

Des Weiteren hat der Advokat gegen seine Berufspflichten mit einer unzulässigen Doppelvertretung verstoßen. Demnach hat der Beschuldigte zuerst in einem Zivilprozess einen Anwaltskollegen vertreten und danach in einem Folgeprozess die Gegenseite. Dadurch hat er erneut auch Ehre oder Ansehen des Anwaltsstandes beeinträchtigt.

Außerdem hat der Beschuldigte sich geweigert, den von ihm vertretenen Anwaltskollegen über den geschlossenen Vergleich mit der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu informieren. Die Anwaltskammer hat den klagenden Anwalt gemäß der Vereinbarung mit 130.000 Euro dafür entschädigt, dass sie ihm aus disziplinären Gründen ein zweijähriges Berufsverbot erteilt hatte und nicht nur ein einjähriges. Disziplinär belangt wurde der beschuldigte Rechtsanwalt darüber hinaus auch darum, weil er einer Bank schriftlich mit medialer Berichterstattung über einen Zivilprozess gedroht hatte. In dem Schreiben hat er sich auch noch herablassend geäußert: Bankmitarbeiter seien offensichtlich mit der Abwicklung der simplen Causa fachlich überfordert.

Aus Sicht der OGH-Richter lagen keine Milderungsgründe vor, dafür aber Erschwerungsgründe, wie etwa die disziplinären Vorstrafen des Rechtsanwalts.

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