In einem Interview mit der NEUE am Sonntag am 12. Februar zum Thema Verkehrsdelikte und ihre Auswirkungen wurde Rechtsanwalt Gebhard Heinzle mit einem Fall konfrontiert. Einem Lenker war wegen Sekundenschlafs der Führerschein für sechs Monate entzogen worden. Es gab dabei weder Personen- noch Sachschäden. Der Lenker war auch nicht alkoholisiert. „Meine spontane Reaktion war, dass das ein Fehlurteil ist. Wobei ich im nächsten Atemzug natürlich darauf verwiesen habe, dass ich alle Fakten kennen muss, um die Sachlage beurteilen zu können“, erinnert sich Heinzle.
Entscheidung aufgehoben
Der Bregenzer Rechtsanwalt übernahm den Fall, was nur möglich war, weil der Beschuldigte zuvor selbst fristgerecht Einspruch erhoben hatte. Der Einspruch wurde in erster Instanz abgelehnt. Heinzle schildert: „Ich habe den Fall danach an die nächsthöhere Instanz, den Unabhängigen Verwaltungssenat weitergeleitet. Elf Tage später hob der Verwaltungssenat den Entziehungsbescheid mit sofortiger Wirkung auf.“ Eine Entscheidung, die für Verkehrsrechts-Experten Heinzle alles andere als überraschend kam.
„Das Urteil war einfach falsch. Man kann doch nicht jemanden den Führerschein entziehen, und dann sogar noch für sechs Monate, nur weil er in Folge einer Übermüdung in einen Straßengraben fährt.“ Sechs Monate Führerscheinentzug entsprächen einer Alkoholisierung von über 1,6 Promille, einer Verweigerung des Alkotests oder einer innerortlichen Tempoüberschreitung von 90 km/h. „Dieser Vergleich zeigt, glaube ich, sehr gut auf, dass hier keine Verhältnismäßigkeit vorlag.“ Mittlerweile ist der Lenker wieder im Besitz des Führerscheins und hat gute Chancen, dass der Staat aufgrund des Fehlurteils entstandene Kosten übernehmen muss.
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