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Anwalt fordert Geldstrafe für schweigenden Anwalt

Anwalt fordert Geldstrafe für Anwalt.
Anwalt fordert Geldstrafe für Anwalt. ©Heyer
Feldkirch - Beklagtenvertreter beantragte in Erbprozess Ordnungsstrafe für Zeugen, der sich auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berief.

Der Anwalt des Beklagten stellte gestern in dem Erbprozess am Landesgericht Feldkirch den Antrag, die Richterin möge über den Rechtsanwalt nötigenfalls eine Ordnungsstrafe verhängen. Dem Kollegen solle eine Geldstrafe angedroht werden, sollte er weiterhin als Zeuge zu den meisten Fragen keine Angaben machen. Denn der Anwalt könne sich in diesem Fall nicht auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen, ihm stehe kein Entschlagungsrecht zu, meint der Beklagtenvertreter.

Zivilrichterin Birgit Vetter will bis zur nächsten Verhandlung über den Antrag entscheiden. Der Anwalt, der als Zeuge auftrat, vertritt den Standpunkt, ihm stehe ein absolutes Entschlagungsrecht ohne Einschränkungen zu. Er sehe die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Beklagtenvertreter sportlich. Im Scherz merkte der Rechtsanwalt an, er könnte ja auch in Beugehaft genommen werden; das Gefängnis kenne er bislang nur als Strafverteidiger.

Der Beklagtenvertreter sagte, der Zeuge habe auch nach dem Tod seines Mandanten dessen Interessen zu wahren und müsse deshalb aussagen. Es geht in dem Erbprozess vor allem um die Frage, ob der Mandant seinem Sohn tatsächlich 50.000 Euro als Erbpflichtteil geschenkt hat oder nicht. Die klagende Familie des Sohnes, der inzwischen ebenfalls verstorben ist, behauptet, es sei zu keiner Schenkung von 50.000 Euro gekommen. Sie fordert deshalb einen Anteil aus der Erbschaft.

Der als Zeuge aufgetretene Anwalt hat das Testament verfasst, in dem sein Mandant acht Tage vor dem Tod die Schenkung angeführt hat. Als Erbe eingesetzt wurde ein Enkel, der in dem Zivilprozess der Beklagte ist. Er hat ein Haus auf bemerkenswerte Art und Weise geerbt:

Er habe zunächst nach dem Abschluss eines Kaufvertrags seinem Großvater 300.000 Euro in bar für das Haus übergeben müssen, sagte der Beklagte bei seiner Einvernahme. Am nächs­ten Tag habe er im Seniorenheim vom Opa die 300.000 Euro wieder zurückerstattet erhalten – sein Großvater habe ihm die Liegenschaft unerwarteterweise geschenkt.

Körperverletzung

In einem früheren seiner zahlreichen Testamente hatte der Unternehmer aus dem Oberland seinem Sohn das Haus vermacht, es sich dann aber anders überlegt. Zumal es Konflikte gab, die schon 1968 darin gipfelten, dass der Sohn wegen Körperverletzung an seinem Vater gerichtlich verurteilt wurde.

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