Antisemitische Karikatur: Keine neuen Ermittlungen gegen HC Strache

Ministerin Beatrix Karl verteidigte am Dienstag am Rande des Ministerrates neuerlich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Deren Rechtsmeinung, dass keine Verhetzung und kein Verstoß gegen das Verbotsgesetz vorliege, sei vertretbar.
Rechtlich beurteilen
Die Justiz müsse einen strafrechtlichen Fall rechtlich und nicht politisch beurteilen, sagte Karl. Auch wenn ein Politiker involviert sei, müsse die Justiz “ohne Ansehen der Person” ermitteln und beurteilen. Dies habe die Staatsanwaltschaft getan und ihre Entscheidung auch ausführlich begründet. Diese Entscheidung sei auch von der Oberstaatsanwaltschaft, Experten des Justizministeriums und dem Rechtsschutzbeauftragten überprüft und dabei befunden worden, dass sie vertretbar ist.
Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein
Stein des Anstoßes ist eine Karikatur auf der Facebook-Seite Straches, auf der ein dicker Banker mit gekrümmter Hakennase und Davidsternen zu sehen ist. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen dazu Anfang des Jahres unter Hinweis auf den Begleittext ein – mit der Begründung, dass durch die Karikatur “nicht gegen die Gesamtheit der jüdischen Bevölkerung gehetzt wurde”, sondern Kritik an der österreichischen Bundesregierung und dem Euro-Rettungsschirm geübt werden sollte. Dass Karl sich schon in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hinter diese Entscheidung stellte, empörte vergangene Woche SPÖ-Abgeordnte Sonja Ablinger. Sie forderte die Ministerin auf, dafür zu sorgen, dass der Fall wieder aufgerollt wird.
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