Demnach ist Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nur aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechtes verboten. Zusätze wie die sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion, Weltanschauung und des Alters würden fehlen. Außerdem gebe es Fehler bei Bezeichnungen. Der bestehende Gesetzestext spreche beispielsweise von sexueller Ausrichtung und nicht von sexueller Orientierung, bemängelt Volker Frey vom Klagsverband.
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