Mit der neuen Gesetzesregelung kann ein Stalking-Opfer bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um seine Privatsphäre zu schützen. Bisher war es aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage schwierig, den Opfern in ihrer Verzweiflung zu helfen, betont die Abgeordnete. Nun können die Gerichte Stalkern einen persönlichen, brieflichen, telefonischen oder sonstigen Kontakt mit einer Person verbieten, ebenso können ein Aufenthaltsverbot für bestimmte Orte verhängt werden. Wird ein Opfer dennoch bedrängt, kann die Polizei eingeschaltet werden, so Franz. Täter können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Anna Franz weist darauf hin, dass der massive Wunsch nach diesem Gesetz in erster Linie von den Frauen ausging, die verstärkt von Stalking betroffen sind. Allerdings trifft es oftmals auch Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, oder Berufsgruppen wie Künstler, Politiker, Rechtsanwälte, Lehrer, Ärzte etc.
Der Begriff Stalking kommt aus der Jägersprache und bedeutet sich an eine Beute heranpirschen. Ein Stalker sammelt Informationen über sein Opfer, um es jederzeit stellen zu können. Wie aus Studien hervorgeht, leiden Stalker unter Persönlichkeitsstörungen und weisen ein geringes Selbstwertgefühl aus.
Bislang gab es in Österreich keine gesetzliche Grundlage, um gegen Stalker vorgehen zu können. Somit hatte die Polizei auch keine Handhabe. Durch das Inkrafttreten des Anti-Stalking-Gesetzes wird diese Lücke nun geschlossen, freut sich Anna Franz.
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