Und weiter: Entgegen der ohne weitere Belege oder Beweise erhobenen Anschuldigung, dass im Zuge von Teilzeitarbeit Mehrleistungsstunden nicht ordentlich abgerechnet würden, hat die Beitragsprüfung in beiden Unternehmen folgendes Ergebnis geliefert: » Die Teilzeitvereinbarungen sind im Einklang mit den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen. » Bei der Durchführung der Teilzeitarbeit wurden alle Mehrleistungsstunden und die anzusetzenden Zuschläge korrekt verbucht oder zur Auszahlung gebracht. » Die geführten variablen Zeitkonten berücksichtigen im Prüfungszeitraum die geltenden Höchstgrenzen, in Einzelfällen kam es zum Zweck der Beschäftigungssicherung zu geringfügigen Überschreitungen. » Die Teilzeitarbeit wurde zum Zweck der Beschäftigungssicherung durchgeführt.
» Die VGKK schließt explizit aus, dass die Teilzeitvereinbarungen mit dem Zweck eingeführt wurden, Vollzeit zu arbeiten und damit Abgaben zu vermeiden.
Beschäftigungssicherung
Erne Fittings und ELB-Form legen Wert darauf, dass alle Ansprüche der Dienstnehmer vereinbarungsgemäß und ordentlich abgerechnet wurden. Die Fortsetzung eines vertrauensvollen Umganges mit allen Mitarbeitern wird auch für die Zukunft garantiert, heißt es abschließend.
VN
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