„Gehet hin in Unfrieden“ hieß es in einer Nacht einmal mehr für die beiden Bregenzer, als sie sich nach einem gemeinsamen Besuch bei einer Nachbarin nacheinander wieder auf den Weg zurück in ihre Wohnungen begaben. Doch einer von ihnen musste draußen bleiben. Das Schloss seiner Wohnungstüre war verklebt. Für den „Ausgesperrten“ war die Sache klar: Hinter dem Superkleber-Anschlag konnte nur einer stecken. Und zwar niemand anderes als eben der unliebsame Nachbar.
Wegen Sachbeschädigung am Bezirksgericht Bregenz angeklagt, wies der 54-Jährige jede Schuld von sich. „Mein Gott, ich hatte sechs Biere und vier Schnäpse intus! Ich war so besoffen, dass ich nicht mal das Türschloss gefunden hätte. Ich war’s nicht.“ Doch damit überzeugte er Richter Christian Röthlin nicht. Er sprach den Angeklagten schuldig. Der Verurteilte nahm die Entscheidung wider Erwarten an, weil: „Es hat ja ohnehin keinen Sinn, und zahlen kann ich die Strafe sowieso nicht“, so seine letzten Worte.
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