Der 27-jährige Syrer, der sich am Sonntagabend in Ansbach in die Luft gesprengt und 15 Menschen verletzt hatte, sollte nach Bulgarien abgeschoben werden. Der Flüchtling war offenbar in Bulgarien in die Europäische Union eingereist und als Asylbewerber registriert worden. Später reiste der Mann nach Deutschland weiter, wo das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aber seinen Asylantrag ablehnte und eine Rückführung nach Bulgarien anordnete. Ein Verwaltungsgericht habe die Entscheidung bestätigt, sagte Herrmann.
Abschiebung neuerlich angeordnet
Das Bamf habe dann aber selbst die Abschiebeanordnung wieder aufgehoben, wohl wegen gesundheitlicher Probleme des Syrers. Vor zwölf Tagen habe das Bamf dann neuerlich eine Abschiebung nach Bulgarien unter dem sogenannten Dublin-Verfahren angeordnet, sagte Herrmann. Diese Anordnung wäre innerhalb von 30 Tagen zu vollziehen gewesen. Gemäß den Dublin-Regeln ist dasjenige EU-Land für Asylbewerber zuständig, das sie als erstes betraten.
(APA)
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