AA

Anreize zur privaten Eigenvorsorge

Aus heutiger Sicht scheinen die staatlichen Pensionen auf Grund der demografischen Entwicklungen an ihre Finanzierungsgrenzen zu stoßen, soferne nicht die staatlichen Zuschüsse und/oder die Beitragssätze massiv erhöht werden. Extra

Daher wird, zusätzlich zur staatlichen Säule der Altersvorsorge, der Ausbau des betrieblichen Pensionssystems (Pensionskassen, Neuregelung der Abfertigung) ebenso forciert wie die Eigenvorsorge der Bevölkerung. Als Anreiz zur verstärkten Eigenvorsorge wurde die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge geschaffen, die seit Anfang 2003 u. a. von Banken und Versicherungen angeboten wird.

Diese Zukunftsvorsorge hat einige charakteristische Merkmale:
• Staatliche Prämie: Nach dem Vorbild des in Österreich populären Bausparens wird jährlich eine staatliche Prämie gewährt.
• Fondsbasis. Die Zukunftsvorsorge muss als fondsgebundene Lebensversicherung oder als Investmentfonds konzipiert sein, ein Mindestanteil von 40 Prozent ist in Aktien anzulegen.
• Kapitalgarantie: Anbieter von Zukunftsvorsorgeprodukten müssen ihren Kunden eine -Kapital- und Prämiengarantie geben, ganz egal, wie sich der Markt entwickelt.
• Veranlagungsdauer: Die Veranlagungsdauer beträgt mindestens zehn Jahre, viele Anbieter sehen eine längere Mindestbindung vor. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
• Steuerfreiheit: Es fallen keine Kapitalertrags-, Einkommens-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern an. Auch der Bezug der Rente ist einkommensteuerfrei.

Varianten

Anleger haben die Wahl, mittels Investmentfonds oder (fondsgebundener) Lebensversicherung ihre Zukunftsvorsorge anzusparen.

Der Unterschied liegt im Wesentlichen darin, dass bei der Fondsvariante der optimale Vermögenszuwachs im Vordergrund steht, während bei der Versicherungslösung zusätzlich bestimmte Risken (z. B. Ablebensschutz) abgesichert werden. Da der Versicherungsschutz im Rahmen der Zukunftsvorsorge – wie jede Versicherung – Kosten verursacht, ist der Gesamtertrag niedriger als bei Varianten ohne Versicherungsschutz.

Die jährliche Höchstgrenze der Beitragszahlungen ist ein bestimmter Prozentsatz der Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Der Anleger hat am Ende der Veranlagungsdauer drei Möglichkeiten:

• Der angesparte Betrag kann einkommensteuerfrei verrentet, d. h. als monatliches Zusatzeinkommen ausgezahlt werden.
• frühestens ab dem 40. Lebensjahr steuerfrei wiederveranlagt werden oder
• als Einmalzahlung ausbezahlt werden. Im Falle der Einmalzahlung muss allerdings eine Nachversteuerung der Erträge (KESt) und die Rückzahlung der halben Prämien erfolgen. Aufgabenerfüllung
• Sie bietet einen Anreiz zur individuellen Vorsorge. Durch die Festlegung eines hohen Aktienanteils wird der jahrzehntelangen Erfahrung entsprochen, dass langfristig Aktienveranlagungen die ertragreichsten Investments sind.
• Sie stärkt den österreichischen Kapitalmarkt. Der hohe Anteil an Veranlagungen in österreichische Aktien sorgt für einen konstanten Zufluss an Kapital.
• Sie unterstützt österreichische Unternehmen. Die Veranlagung der Unternehmensfinanzierung vom traditionell dominierenden Kreditmarkt wird für Unternehmen erleichtert, wenn zusätzliches Kapital an die Börse fließt.
• Sie sorgt für ein erhöhtes Wachstumspotenzial der österreichischen Volkswirtschaft. Unternehmen, die über die Börse verbesserten Zugang zu Eigenkapital haben, können den Herausforderungen des Marktes besser entsprechen.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Anreize zur privaten Eigenvorsorge