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Anklageschrift: Zwei Frauen vergewaltigt

Vertagter Prozess: Unbescholtener 48-Jähriger bestreitet, eine Freundin seiner Tochter und seine Gattin vergewaltigt zu haben.
Vertagter Prozess: Unbescholtener 48-Jähriger bestreitet, eine Freundin seiner Tochter und seine Gattin vergewaltigt zu haben. ©VOL.AT/Symbolbild
Feldkirch - Zwei Frauen hat der unbescholtene Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch vergewaltigt – heuer im Februar seine Ehefrau und vor zehn Jahren eine minderjährige Freundin seiner Tochter.

Der Schöffenprozess am Montag am Landesgericht Feldkirch unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück wurde vertagt. Der Strafrahmen für Vergewaltigung beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Die Mindeststrafe wurde im Juli um sechs Monate angehoben. Nach Darstellung der Anklagebehörde hat die Freundin der Tochter des Angeklagten durch die Vergewaltigung eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung erlitten, die einer schweren Körperverletzung gleich kommt. Der erhöhte Strafrahmen dafür beläuft sich auf fünf bis 15 Jahre Gefängnis.

Der 48-jährige Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe: Er habe weder seine Gattin noch die Jugendliche vergewaltigt. Die Gattin des Angeklagten erhoffe sich durch die falsche Anschuldigung eine bessere Position im Scheidungsverfahren, sagte Verteidiger Hanno Lecher. Und die Freundin seiner Tochter verleumde ihn, weil sie einen Hass auf ihn habe, gab der Angeklagte an. Denn ihre Hoffnung habe sich nicht erfüllt, dass er ihr Stiefvater werde. Davor habe die Jugendliche ihn als Ersatz für ihren Vater betrachtet.

Der Dornbirner habe die Minderjährige am 30. August 2003 in einem Waldstück in Dornbirn zum Sex gezwungen, meint hingegen Staatsanwaltschaftssprecher Hannes Glantschnig. Dadurch habe er sich nicht nur der Vergewaltigung schuldig gemacht, sondern auch des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Denn die Jugendliche sei seiner Aufsicht unterstellt gewesen. Der Kraftfahrer soll das Mädchen und seine Familie mehrmals mit auf eine Alpe mitgenommen haben, um dort bei der Arbeit zu helfen. Dabei habe er, so die Anklageschrift, die Freundin seiner Tochter vor zehn Jahren vergewaltigt.

Rosenkranz-Gottesdienst

Heuer soll der Angeklagte am 27. Februar daheim seine Gattin vergewaltigt haben. Das Verbrechen soll er nach dem gemeinsamen Besuch eines kirchlichen Rosenkranz-Gottesdienstes für eine Verstorbene begangen haben. Der Angeklagte sagt, er habe nach dem Rosenkranz mit seinen Söhnen im Heizkeller Bier getrunken. Danach sei vor dem Einschlafen im Bett mit seiner eifersüchtigen Gattin “der Wirbel” um seine Exfrau noch kurz ein Thema gewesen, den es beim Treffen nach dem Rosenkranz vor der Kirche gegeben habe.

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