In der Anklageschrift werden hauptsächlich Äußerungen Erdogans als belastendes Material angeführt.
Auch das Plädoyer des Parteichefs für das islamische Kopftuch taucht auf. Erdogan hatte gefordert, das Kopftuch sowohl als religiöses als auch als politisches Symbol künftig in den Hochschulen zuzulassen. Das Verfassungsgericht hatte jedoch den Kopftuchstreit gegen die Partei entschieden. Außerdem soll der Regierungschef zum Weltfrauentag die türkischen Frauen aufgefordert haben, mindestens drei Kinder zu bekommen. AKP-Versuche, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu verbieten, werden ebenso genannt. Zudem taucht eine umstrittene Erklärung des Parteivorsitzenden auf, wonach einem Mörder nur die Familie des Opfers vergeben kann, nicht aber der Staat.
Dem Regierungschef wird außerdem vorgeworfen, die Einheit der Türkei zu gefährden. Er soll etwa die kurdische Untergrundorganisation PKK im Jahre 2006 aufgerufen haben, “legt die Waffen nieder, dann können wir am Tisch über alles reden”. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Zweifel auch eine Abspaltung des Kurdengebiets im Nordosten des Landes hinzunehmen. Nach früheren Angaben der AKP hatte sich Erdogan bei dieser Äußerung jedoch an die Partei für eine Demokratische Gesellschaft (DTP) gewandt, die als politischer Arm der PKK gilt. Die Anklagebehörde hält dies aber für unglaubwürdig, da die DTP ohnehin unbewaffnet sei.
Zudem soll sich Erdogan schon in seiner Zeit als Bürgermeister von Istanbul bei verschiedenen offiziellen Auftritten gegen die seit 1924 in der Verfassung festgeschriebene Trennung von Staat und Religion ausgesprochen haben. “99 Prozent der (türkischen) Bevölkerung sind Muslime. Man kann aber nicht sowohl Laizist als auch Muslim sein. Du musst entweder Muslim oder Laizist sein”, soll er 1994 gesagt haben.
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