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Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Der Tod jenes Fünfjährigen, der in der Skischule Schruns auf einem Förderband stranguliert wurde, hat - wie der ORF berichtet - ein gerichtliches Nachspiel.

Die Staatsanwaltschaft hat nun sieben Personen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Bis zu drei Jahre Haft

Dem Geschäftsführer der Skischule und seinem Betriebsleiter werden fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Umständen vorgeworfen. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Haft.

Weiters müssen sich fünf Skilehrer wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie haben zum Unglückzeitpunkt die Aufsicht über den Fünfjährigen gehabt. Bei einer Verurteilung drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.


Fragen rund um das Förderband

Nach dem Unfall war die Genehmigung des Förderbands ein Streitpunkt. Dies Frage wird beim Prozess nicht im Mittelpunkt stehen. Vielmehr wird es darum gehen, warum das Förderband nicht automatisch abgeschalten hat und warum es keine Sicherheitslichtschranke gab.

Der Prozess ist am 16. Mai.

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