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Anklage: Wahrsagerin von Kundin betrogen

Angeklagte ist einschlägig vorbestraft
Angeklagte ist einschlägig vorbestraft ©Bilderbox
Feldkirch - 27-Jährige soll 18 Euro fürs Kartenlegen und Wahrsagen nicht bezahlt haben. Prozess vertagt, weil Angeklagte der Verhandlung fernblieb.

Es soll nicht so gewesen sein, dass die Wahrsagerin die Kundin mit falschen Vorhersagen über den weiteren Verlauf ihres Lebens betrogen hat. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft stattdessen der Kundin vor, dass sie die Wahrsagerin betrogen hat. Für die am 12. April 2015 in Anspruch genommenen Dienste der Hellseherin soll die 27-jährige Oberländerin nicht bezahlt haben. Den dabei entstandenen Schaden beziffert die Anklagebehörde mit 18 Euro.

Zum Strafprozess am Landesgericht Feldkirch ist die Angeklagte gestern unentschuldigt nicht erschienen. Richterin Angelika Prechtl-Marte vertagte die Verhandlung auf 9. November.

Angeklagt ist das Vergehen des schweren Betrugs mit einem Schaden der 3000 Euro nicht übersteigt. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe drei Jahre Gefängnis. Die behauptete vorenthaltene Bezahlung der Wahrsagerin stellt strafrechtlich erst das Vergehen des Betrugs dar. Zum ange­lasteten schweren Betrug wird die angeklagte Tat dadurch, dass sich die Vorarlbergerin in dem deutschen Internetportal für Wahrsagen, Hellsehen, Kartenlegen und Lebensberatung unter falschem Namen und falschen persönlichen Daten angemeldet haben soll.

Danach soll sich die Angeklagte in einem Telefongespräch mit einer Wahrsagerin ihre Zukunft voraussagen lassen haben, auch mit Kartenlegen. Fürs Wahrsagen und Kartenlegen wurden Kosten von zehn und acht Euro verbucht, die die Kundin aber nicht bezahlt haben soll.

Kostenloses Erstgespräch

Zuvor habe die Angeklagte unter ihrem richtigen Namen bei dem Wahrsager-Internetportal das kostenlos angebotene 15-minütige Erstgespräch in Anspruch genommen, berichtete Staatsanwältin Laura Hutter-Höllwarth. Danach wollte die berufstätige 27-Jährige mehr über ihr zukünftiges Leben wissen, aber weiterhin dafür nichts bezahlen.

Einschlägig vorbestraft

In Abwesenheit der Angeklagten konnte gestern nicht verhandelt werden, weil sie die schriftliche Ladung zum Prozess nicht persönlich übernommen hatte. Die anderen Voraussetzungen für ein Abwesenheitsurteil wären erfüllt gewesen. Denn angeklagt ist ein maximal mit drei Haftjahren zu ahndendes Vergehen und kein Verbrechen. Die Angeklagte ist erwachsen. Und sie ist vor der Gerichtsverhandlung zum Tatvorwurf bereits befragt worden. Vor der Polizei sei die Beschuldigte geständig gewesen, sagte Richterin Prechtl-Marte. Die 27-jährige Angeklagte ist nicht unbescholten, sondern einschlägig vorbestraft – wegen Urkundenfälschung.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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