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Anklage: Simulant wollte Versehrtenrente kassieren

30-jähriger Angeklagter soll mit einer Zerrung der Halswirbelsäule davongekommen sein.
30-jähriger Angeklagter soll mit einer Zerrung der Halswirbelsäule davongekommen sein. ©VOL.AT/Symbolbild
Feldkirch. Noch kein Urteil im Betrugsprozess: Angeklagter soll versucht haben, sich vor Sozialgericht eine Frühpension als Unfallopfer zu erschwindeln.

In seitlich gekrümmter Haltung und mit einem schmerzverzerrten Gesicht betrat der Angeklagte am Dienstag um 15 Uhr den Verhandlungssaal 58 des Landesgerichts Feldkirch. “Das allein spricht Bände”, sagte dazu Verteidiger Mario Fluch, der einen Freispruch für den Angeklagten fordert. “Mein Mandant ist definitiv kein Simulant.”

Gegenteiliger Ansicht ist allerdings die Staatsanwaltschaft, die dem unbescholtenen 30-Jährigen das mit ein bis zehn Jahren Haft bedrohte Verbrechen des versuchten schweren Betrugs vorwirft. Der junge Mann aus dem Bezirk Bludenz habe nach seinem Verkehrsunfall vom 15. August 2011 erhebliche körperliche Beschwerden vorgetäuscht, sagte Staatsanwalt Daniel Simma. Damit habe er zwischen September 2012 und Jänner 2014 betrügerisch eine Versehrtenrente von vorerst 46.692,33 Euro und ein Schmerzengeld von 9600 Euro zu erlangen versucht. Der Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Norbert Melter wurde am Dienstag nach einer halben Stunde vertagt. Bei der nächsten Verhandlung wird als Zeuge jener Arzt aussagen, der als Gutachter vom Angeklagten in einem Sozialgerichtsverfahren am Landesgericht getäuscht worden sein soll.

Zunächst glaubhaft

Der gerichtlich bestellte Sachverständige soll dem 30-Jährigen zunächst geglaubt und ihm deshalb in seinem ersten Gutachten eine erhebliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit wegen unfallbedingter Verletzungen der Wirbelsäule bescheinigt haben. Tatsächlich soll der Angeklagte bei dem Verkehrsunfall aber mit einer Zerrung der Halswirbelsäule davongekommen sein.

Der 30-Jährige hatte als Kläger in dem Sozialgerichtsverfahren eine Versehrtenrente beantragt. Während des Verfahrens am Sozialgericht beauftragte eine private Unfallversicherung, die 9600 Schmerzengeld bezahlen hätte sollen, einen Privatdetektiv. Die Versicherung legte dem Sozialgericht und nun auch dem Strafgericht vom Detektiv erstellte Videos mit Aufnahmen des Angeklagten vor. Daraufhin hat der Angeklagte als damaliger Kläger im Sozialgerichtsverfahren seine Klage zurückgezogen.

Denn die Videoaufzeichnungen würden den Eindruck entstehen lassen, dass “Sie was vorspielen”, sagte Strafrichter Melter zum Angeklagten. Wenn er von anderen Menschen umgeben sei, würden seine körperlichen Beeinträchtigungen deutlich. Außerhalb des Blickfelds von anderen Leuten aber “geht es Ihnen plötzlich ganz gut”, merkte der Vorsitzende des Schöffensenats an.

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