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Anklage: Schlag mit Bierkrug als Rache für Seitensprung

Cousin hatte Sex mit seiner Gattin: Schlag mit Bierkrug als Rache?
Cousin hatte Sex mit seiner Gattin: Schlag mit Bierkrug als Rache? ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch. Vertagter Prozess um schwere Körperverletzung: Gehörnter Ehemann soll Cousin, der Sex mit seiner Gattin hatte, am Hinterkopf verletzt haben.

Mit Straftaten hat sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch der gehörnte Ehemann für den Seitensprung seiner Gattin am Nebenbuhler gerächt. Schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung wird dem betrogenen Gatten vorgeworfen. Der Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurde in dieser Woche zur Erstellung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens zur Frage vertagt, ob mit dem Schlag in der Regel Lebensgefahr verbunden ist.

Mit SMS-Nachrichten soll der Angeklagte seinen Cousin bedroht haben, der im Vorjahr ein außereheliches Verhältnis mit der Gattin des Beschuldigten gepflegt hat. Die Anklage lautet außerdem auf schwere Körperverletzung. Demnach soll der 29-Jährige den 19-Jährige auf eine Art und Weise verletzt haben, die im Normalfall Lebensgefahr entstehen lässt. Dem unbescholtenen Hohenemser wird zur Last gelegt, er habe dem Nebenbuhler einen Bierkrug gegen den Hinterkopf geschlagen.

Zeugen belasten Arbeiter

Der von Oliver Diez verteidigte Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Richterin Sandra Preßlaber gab ihm aber den Rat, sich bis zur nächsten Verhandlung seine Verantwortung zu überlegen. Denn mehrere der zehn einvernommenen Zeugen belasten den Arbeiter. Sie wollen gesehen haben, dass der betrogene Familienvater beim Zeltfest der Bürgermusik Hohenems am 7. Juli dem an einem Biertisch sitzenden Nebenbuhler einen Bierkrug über den Schädel gezogen hat. Dabei sei der Krug zerbrochen, der Beschuldigte habe dann nur noch den Henkel in der Hand gehabt. Der Elektriker hatte Glück und kam mit einer Platzwunde am Hinterkopf davon. Er hat nicht gesehen, wer ihn geschlagen hat. Denn Sekunden davor haben der Halbbruder des Angeklagten und dessen Arbeitskollege ihm Flüssigkeiten aus Gläsern ins Gesicht geschüttet. Danach will der Angeklagte an einer Bierbank gestolpert und gestürzt sein. Dabei habe er sich an Fingern Schnittwunden an seinem geborstenen Glas zugezogen.

Wer unmittelbar hernach seinen Cousin mit dem Bierkrug attackiert hat, habe er nicht gesehen, sagte der Mann, der trotz allem immer noch mit seiner Frau verheiratet ist.

Staatsanwältin Karin Dragosits hält nicht nur die Angaben des Angeklagten, sondern auch die entlastenden Aussagen seiner Freunde für unglaubwürdig, von denen keiner den Schlag gesehen haben will: “Was da zusammengelogen wird, ist unglaublich!”

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