Anklage: Märchenhochzeit mit Betrügereien finanziert

Mit Betrügereien hat die 25-Jährige nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch ihre geplante Heirat zu finanzieren versucht. Die unbescholtene Angeklagte wollte nach eigenen Angaben eine Märchenhochzeit feiern. Über das dafür notwendige Geld soll sie aber nicht verfügt haben. Staatsanwältin Daniela Wenger wirft der Angeklagten das Vergehen des schweren Betrugs mit einem Gesamtschaden von 9500 Euro und einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Gefängnis vor.
Zur gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch ist die Angeklagte nicht erschienen. Richterin Verena Marschnig lässt bis zur nächsten Verhandlung ein psychiatrisches Gutachten erstellen. Damit will Verteidiger Dominik Brunn beweisen, dass seine unter Sachwalterschaft stehende, manisch-depressive Mandantin bei den von ihr zugestandenen Straftaten zurechnungsunfähig gewesen sei. Deswegen werde die Angeklagte, die nicht gewusst habe, was sie tue, letztlich freizusprechen sein, sagte der Verteidiger. Staatsanwältin Wenger meint, die Angeklagte sei zielgerichtet vorgegangen und daher nicht zurechnungsunfähig gewesen.
Nicht abgeholt
Einen versuchten Betrug im Ausmaß von 2271 Euro soll die Angeklagte in einem Brautmodegeschäft begangen haben. Dort hat sie laut Strafantrag ein Brautkleid, Schuhe, Strümpfe und eine Tasche bestellt, aber nicht abgeholt. Dafür hat die 25-Jährige eine Anzahlung von 30 Euro geleistet.
Zudem soll sie bei einer Firma für Drucksachen für ihre vorgesehen gewesene Hochzeit Menükarten und Hochzeitseinladungen anfertigen lassen, ohne dafür den Preis von 1118 Euro zu bezahlen.
Zur Last gelegt wird der Angeklagten überdies, dass sie im Jänner 2015 im Unterland eine Ferienwohnung für einen Monat gemietet hat, den vereinbarten Preis von 1200 Euro aber schuldig geblieben ist. Sie soll sich dabei als in der Schweiz beschäftigte Krankenschwester ausgegeben haben.
Zur Verlobung soll sie es sich in einem Wellnesshotel gut gehen lassen haben. 5000 Euro hat der nicht bezahlte Aufenthalt des Paares zwischen 10. und 14. November 2014 gekostet.
Verlobter fordert Geld
Der Verlobte will davon ausgegangen sein, dass sie den teuren Verlobungsurlaub bezahlt. Dem Strafverfahren hat sich der Verlobte als Privatbeteiligter angeschlossen. Er lässt sich durch eine Anwältin vertreten und fordert als symbolischen Schadenersatzbetrag für seine Aufwendungen 100 Euro von der Angeklagten.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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