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Anklage: Hundewelpe grundlos geschlagen

Für das angeklagte Vergehen der Tierquälerei sieht das Strafgesetzbuch für den Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Gefängnis vor.
Für das angeklagte Vergehen der Tierquälerei sieht das Strafgesetzbuch für den Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Gefängnis vor. ©Symbolbild/Bilderbox
Noch kein Urteil am Landesgericht Feldkirch im Strafprozess um Tierquälerei.

Tierquälerei legt die Staatsanwaltschaft Feldkirch einem 44-jährigen Dornbirner und seiner Lebensgefährtin zur Last. Sie sollen ihrem zehn Wochen alten Hundewelpen zwischen 31. Dezember 2015 und 8. Jänner 2016 unnötige Qualen zugefügt haben.

In der gestrigen Strafverhandlung erging noch kein Urteil. Richter Martin Mitter­egger vertagte den Prozess. Die angeklagte Frau war ges­tern zur Hauptverhandlung nicht erschienen. Ihr mitangeklagter Freund benötigt nun doch einen Dolmetscher für die türkische Sprache.

Für das angeklagte Vergehen der Tierquälerei sieht das Strafgesetzbuch für den Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Gefängnis vor.

Der aus der Slowakei stammenden Frau wird unter anderem vorgeworfen, sie habe einmal ihren Hund Heiko auf dem Balkon grundlos geschlagen.

Die beiden Angeklagten sollen ihren kleinen Schäferhund an zumindest zwei Tagen auf dem Balkon dem Regen ausgesetzt haben. Dabei soll an einem Tag die Temperatur nur null Grad betragen haben. Zudem, so Staatsanwältin Karin Dragosits, hätten die Angeklagten ihr Hündchen in der Neujahrsnacht auf dem Balkon dem lauten Silvesterfeuerwerk ausgesetzt.

Bellen und Jaulen gehört

Am 8. Jänner 2016 habe er die Polizei verständigt, sagte als Zeuge ein 26-jähriger Dornbirner. Er habe den Welpen auf dem Balkon bellen und jaulen gehört. Deshalb sei er auf den Balkon geklettert und habe das durchnässte Tier zu sich nach Hause mitgenommen. Auf dem Balkon habe es kein trockenes Plätzchen für das Hündchen gegeben.

Eine 19-jährige Zeugin gab an, sie habe gesehen, wie die angeklagte Frau auf dem Balkon dem winselnden Welpen mit der flachen Hand auf den Kopf geschlagen habe.

Der angeklagte 44-Jährige sagte, er sei nicht schuldig. Die Vorwürfe seien falsch. Zumal der Welpe in der Neujahrsnacht noch gar nicht in seinem Besitz gewesen sei. Außerdem sei der Hund auf dem Balkon mit einer Holzplatte und Decken vor dem Regen geschützt gewesen.

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