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Anklage: Holocaust neuerlich geleugnet

Nicht die erste Anklage nach dem Verbotsgesetz für den Pensionisten.
Nicht die erste Anklage nach dem Verbotsgesetz für den Pensionisten. ©Stiplovsek
17 Jahre nach letzter Verurteilung wieder Anklage gegen Vorbestraften nach Verbotsgesetz: 77-Jähriger soll in seiner Zeitschrift Massenvernichtung der Juden in Abrede gestellt haben.

Von: Seff Dünser (NEUE)

Der 77-Jährige aus dem Bezirk Bregenz gilt als rechtsextremer Publizist und ist mit 15 Vorstrafen belastet. Seine beiden letzten strafrechtlichen Verurteilungen erfolgten nach dem Verbotsgesetz. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in einer seiner Publikationen wurde er 1991 am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Weil er in einer seiner Zeitschriften den Holocaust geleugnet hatte, wurde über den Vorarlberger 2002 am Landesgericht wiederum eine Haftstrafe verhängt: acht Monate Gefängnis, zudem 16 Monate auf Bewährung.

Erneute Anklage

Nun wurde der Pensionist am Landesgericht neuerlich angeklagt, weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch öffentlich den Massenmord der Nationalsozialisten an sechs Millionen Juden in den 1940er-Jahren geleugnet hat.

Den ganzen Artikel lesen Sie heute in der NEUE am Sonntag

(NEUE)

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