Anklage: Finanzbeamter hat Steuern nachgelassen

Steuerpflichtige haben mitunter den Eindruck, das Finanzamt verlange von ihnen zu viel an Steuern. Ein Bediensteter des Finanzamts Bregenz hingegen wird verdächtigt, zu wenig Steuern eingetrieben zu haben. Das mit ein bis zehn Jahren Haft bedrohte Verbrechen des Amtsmissbrauchs mit einem Schaden für den Bund von 92.000 Euro wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem Angeklagten vor. Der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde gestern vertagt.
Zwischen 1999 und 2007 hat der Finanzbeamte, so Staatsanwalt Daniel Simma, 41 Steuerpflichtigen einen Teil der Steuern unrechtmäßig nachgelassen. Aus Gefälligkeit soll der inzwischen 54-Jährige jahrelang Arbeitnehmerveranlagungen zum Nachteil der Republik manipuliert haben. Ihm wird nicht zur Last gelegt, dass er sich selbst bereichert hätte. Der Angeklagte bekannte sich gestern in der ersten Verhandlungsrunde für nicht schuldig. Ihr Mandant habe nicht einmal einen bedingten Schädigungsvorsatz gehabt, sagte Verteidigerin Anita Einsle. Der Beamte habe überforderten Steuerpflichtigen geholfen und für sie Arbeitnehmerveranlagungen ausgefüllt und bewilligt. Dabei habe er nur in einigen wenigen Fällen rechtliche Fehler gemacht – unabsichtlich allerdings.
83.000 Euro Nachzahlungen
Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt, der noch einige Verhandlungstage dauern dürfte. Man müsse jeden einzelnen der 41 Steuerfälle durchgehen und dazu die Steuerpflichtigen als Zeugen laden, sagte Richter Othmar Kraft. Der Vorsitzende des Schöffensenats wies darauf hin, dass es nunmehr in 37 der 41 strittigen Steuerfälle rechtskräftig abgeschlossene Finanzstrafverfahren gebe. Darin seien Nachzahlungen von 83.000 Euro festgelegt worden.
Der Finanzbeamte wird verdächtigt, auch die Steuerlast seiner Freundin und von Bekannten von ihr mit falschen Angaben gesenkt zu haben. So soll er zur Steuerverminderung den Steuerpflichtigen nicht zustehende Absetzbeträge und Pendlerpauschalen berücksichtigt haben. Bregenzerwäldern habe er Pendlerpauschalen genehmigt, weil früher öffentliche Verkehrsmittel für sie nicht zumutbar gewesen seien, verteidigte sich der Angeklagte. Die Kilometer-Angaben dazu seien aber weit überzogen, konterte der Richter.
Eine Kriegsinvaliden-Pauschale hat der Beamte bei einem 1940 Geborenen in der Steuererklärung eingetragen. Der Steuerpflichtige sei behindert, aber nicht durch den Krieg, merkte der Richter an.
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