2005 funktionierte der Trick des sechsfach Vorbestraften noch. Er hatte in Raggal-Marul ein Haus gemietet, möbliert und eine Inventarversicherung abgeschlossen. Der Mann zahlte die Prämie ein und – am nächsten Tag brannte es. An drei Stellen war Feuer gelegt worden. 33.000 Euro zahlte die Versicherung aus, zehn davon flossen auf das Konto des Arbeitslosen. Auch Ungereimtheiten mit der Stromabrechnung tauchten auf. Ein Zähler war abgemeldet, Strom jedoch monatelang weiterbezogen worden. Sogar das Nachbarhaus wurde angezapft.
Zufall
Dass der Feldkircher, der sein Geld immer wieder verspielte, geschnappt wurde, ist Zufall. Der erste Versicherungsfall wurde durch einen zweiten, ähnlich gelagerten Fall drei Jahre später aufgeklärt. Wieder war für ein Objekt eine Gebäude- und Hausratsversicherung abgeschlossen worden. Dieses Mal schreckte der Mann nicht einmal davor zurück, das Haus seiner Familie anzuzünden. Seine Mutter hatte ihm immer wieder Geld gegeben. Wenn die Versicherung der Frau eine größere Summe ausbezahlen würde, sollte auch er profitieren, spekulierte der Ganove. Mit einem Bunsenbrenner legte er Feuer und richtete einen Schaden von über 100.000 Euro an. Nachdem er das Feuer gelegt hatte, stieg er bei einem Freund ins Auto, sagte, er müsse erst einmal verschnaufen, er habe gerade sein Elternhaus angezündet. Als Ermittler ihn zur Rede stellten, fielen ihnen der angesengte Bart sowie die schwarzen Nasenlöcher des Täters auf. Der Verdächtige schob die Taten jedoch auf seinen Freund. Ein weiteres Betrugsopfer übrigens. Der gutgläubige Frühpensionist hatte seinem Kumpel insgesamt 50.000 Euro geliehen. Als Dank dafür fand er sich als Brandstifter” auf der Anklagebank wieder. Richter Norbert Melter sprach den Pechvogel allerdings frei.
Urteil rechtskräftig
Für den wirklichen Brandstifter heißt es jetzt einsitzen. Zweieinhalb Jahre. Eine frühere Verurteilung zu weiteren acht Monaten ist in diesen Tagen rechtskräftig geworden. Eine Anklage wegen Verleumdung erwartet Sie auch noch”, schloss Melter den Prozess. Das Urteil ist rechtskräftig.
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