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Angeklagter zu zwölf Jahren verurteilt

Der 42-jährige Engelbert D. aus Ludesch, der sich am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes an einer 75-jährigen Wirtin verantworten musste, wurde vom Schwurgericht einstimmig für schuldig befunden.

Der Mann wurde zu zwölf Jahren unbedingter Haft verurteilt. Es wurde eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der Urteilsbegründung führte Richter Wilfried Marte als Vorsitzender des Schwurgerichtshofs die Unbescholtenheit des 42-Jährigen, sein reumütiges Geständnis sowie die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten als Milderungsgründe an. Erschwerend wurden hingegen die brutale Vorgangsweise von D. sowie die Hilflosigkeit des Opfers bewertet. D. hat der gehbehinderten Frau mit den Fäusten und einem Holzstück mehrfach auf den Kopf geschlagen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Nicolas Stieger bat um Bedenkzeit, Staatsanwalt Reinhard Fitz gab keine Erklärung ab.


Der Angeklagte zeigte sich im Vorfeld der Verhandlung geständig. Während Staatsanwalt Reinhard Fitz von Mord ausgeht, plädiert Verteidiger Nicolas Stieger auf Totschlag. Das Urteil wurde für Freitagnachmittag erwartet.

Bereits im Dezember kam es zwischen der 75-Jährigen und dem Angeklagten zu einer heftigen Auseinandersetzung, die für die Frau mit leichten Verletzungen endete. Doch sie verzieh ihm, und so zog Engelbert D. als Aushilfskraft wieder bei ihr ein. Eineinhalb Monate später gerieten sich Anneliese S. und Engelbert D. erneut in die Haare. „Sie hat in meinen Sachen herumgewühlt und Pornohefte weggenommen“, rechtfertigte sich der Mann vor der Gendarmerie. Der Erzürnte stellte die Wirtin zur Rede. Als diese seine Vorwürfe bestritt, rastete der Mann aus, so die Staatsanwaltschaft.

„Anneliese, sag’ jetzt, wer bei mir im Zimmer war oder ich muss dich mit dem Holztrog erschlagen“, soll der Mann gedroht haben. Nach einigen Hieben auf den Kopf habe er den Herzschlag der Frau kontrolliert. Da er diesen noch wahrnahm, habe er weiter auf das Opfer eingeschlagen, bis dieses nicht mehr röchelte, so Engelbert D. in seinen bisherigen Einvernahmen. Hoher Blutverlust sowie Einatmen von Erbrochenem führten schließlich zum Tod der Schwerverletzten. Auf dem Weg ins Dorf begegnete der Gewalttäter dem Briefträger. Dem erzählte er von der Tat und fügte gleichgültig hinzu: „Sie hat es verdient“.

Laut Gutachter Primar Reinhard Haller ist der Angeklagte zurechnungsfähig, leidet aber an einer starken Persönlichkeitsstörung. Im Zentrum des Prozesses steht die Frage, ob die Tat als Mord oder Totschlag eingestuft wird. Mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erklärte sich der 42-Jährige von vornherein einverstanden. Wird der Mann wegen Mordes schuldig gesprochen, droht ihm lebenslange Haft, bei Totschlag muss er mit fünf bis zehn Jahren rechnen.

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