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Angeklagter: Politik hat Mordanschlag vertuscht

Rentner wegen Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt.
Rentner wegen Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt. ©VOL.AT/Symbolbild
Feldkirch, Bregenz. Geistig verwirrter Rentner behauptet beharrlich, auf ihn sei ein Attentat verübt worden. Er wartet weiterhin auf den Prozess gegen die Täter.

Ein ungewöhnliches Motiv hatte der Angeklagte, um das gegen ihn verhängte Ersturteil zu bekämpfen. Denn ihm ging es dabei nur am Rande um die von ihm eingestandene Körperverletzung. Dafür war er am Bezirksgericht Bregenz zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Der Pensionist verwendete die Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch vor allem dafür, den Zweitrichtern darüber zu berichten, dass er Opfer eines ungeklärten Verbrechens geworden sei.

Der offenbar geistig verwirrte Angeklagte behauptete vor den drei Richtern des Feldkircher Berufungssenats, auf ihn sei ein versuchter Mordanschlag verübt worden. Die Polizei-Spezialeinheit Cobra habe Tatverdächtige verhaftet. Danach aber habe die Politik alles vertuscht. Denn es sei von der Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben worden. Die Tatverdächtigen hätten sich nie vor Gericht verantworten müssen.

“Was hat das mit diesem Fall zu tun?”, fragte Richter Norbert Melter als Vorsitzender des Berufungssenats den Angeklagten. Denn verhandelt wurde über eine Körperverletzung, die der Angeklagte begangen haben soll. Er habe Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts eingelegt, um das vertuschte Attentat auf ihn zur Sprache bringen zu können, antwortete der Angeklagte.

Das Landesgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts. Die Berufung des Angeklagten wurde als unbegründet abgewiesen. “Da haben Sie ja nichts anderes erwartet”, sagte Richter Melter zum Angeklagten. Der mit sechs einschlägigen Vorstrafen belastete Rentner wurde damit rechtskräftig wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Demnach hat der ältere Herr aus dem Unterland einem türkischstämmigen Mann mit einem Schlag ins Gesicht eine Rissquetschwunde zugefügt. Dem Verletzten hat der Unterländer ein Schmerzengeld von 200 Euro zu bezahlen.

“Wie in Guantanamo”

Der Vorsitzende des Berufungssenats ließ den Angeklagten seine abenteuerliche Geschichte vom Mordversuch erzählen. Der Pensionist hat sich auch schon bei einem Staatsanwalt darüber erkundigt, warum keine Anklage erhoben worden sei. Er lässt sich von den Behörden nicht überzeugen, dass es gar kein Attentat auf ihn gegeben hat. “Das ist alles hundertprozentig geschehen”, sagte der geschiedene Mann im Gerichtssaal. Die Täter seien verhaftet worden. “Das ist ja wie in Guantanamo”, merkte dazu der Richter an.

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